Jedes Jahr werden die Gemeindeverwaltung und der Winterdienst mit Beschwerden über die Art und Weise wie geräumt und gestreut wird, überhäuft! Da es in diesem Zusammenhang immer wieder heißt „…die Gemeinde muss…“ und „…die Gemeinde ist verpflichtet…“ möchten wir an dieser Stelle einmal darstellen, was die Gemeinde muss und zu was sie verpflichtet ist. Dabei werden Sie feststellen, dass die Winterdienstleistungen der Gemeinde fast ausschließlich freiwillig und Beschwerden darüber alles andere als angebracht sind (Art. 51 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz)
Räum- und Streupflichten der Kommune bestehen nur in den Grenzen des Zumutbaren. Die Reihenfolge, in der einzelne Straßenzüge gestreut werden, dürfen Städte und Gemeinden nach Verkehrsbedeutung und Verkehrsaufkommen bestimmen. Das hat das OLG Saarbrücken entschieden (Urt. v. 07.03.2006 – 4 U 19/05-70).
Städte und Gemeinden seien zwar grundsätzlich räum- und streupflichtig, so der Richter. Die Winterdienstpflichten bestünden jedoch nicht uneingeschränkt, sondern im Rahmen des Zumutbaren. Eine zum Winterdienst verpflichtete Kommune könne gar nicht alle Straßenzüge gleichzeitig räumen. Sie müsse zwangsläufige eine gewisse Reihenfolge festlegen. So wie es im gemeindlichen Streuplan festgelegt wurde. Dieser ist aufgeteilt nach Verkehrswichtigkeit, Gefällestrecken, Fahrbahnverengungen, Straßenkreuzungen und Einmündungen.
Die Verkehrsteilnehmer müssen vor allem in Wohngebieten, auf reinen Anwohnerstraßen und anderen verkehrsarmen Bereichen damit rechnen, dass die Fahrbahn nicht geräumt oder bei Glätte gestreut ist. Die Fahrweise ist den jeweiligen Witterungsbedingungen anzupassen.
Natürlich wird der Bauhof auch weiterhin alles versuchen, einen hohen Standard bei der freiwilligen Winterdienstleistung zu halten.
Doch die Gemeinde kann nicht alles alleine schaffen. Deshalb benötigen wir auch Ihre Unterstützung bei der Absicherung von Gehbahnen. Jede/r Bürger*in ist deshalb in der Pflicht während des Winters einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu leisten. (siehe: bischberg.de - Verordnungen)
Bitte haben Sie auch im Winter 2024/2025 Verständnis, dass unser Bauhof alles versucht, aber nicht zur gleichen Zeit überall sein kann. Vor allem haben Sie Geduld an den Tagen, an denen uns Eis und Schnee mehrmals beschert wird.
Herzlichen Dank!