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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Private Grundstücksentwässerung

Während den aktuell laufenden Kanaluntersuchungen wurden wiederholt Fehlanschlüsse von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen an das öffentliche Kanalnetz festgestellt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ableitung des Abwassers in Bischberg, im Gemeindeteil Weipelsdorf und im Industriegebiet Trosdorf im Trennsystem erfolgt. In diesen Gemeindeteilen ist bei Baumaßnahmen am privaten Kanalnetz auf eine strikte Trennung von Schmutz- und Oberflächenwasser zu achten.

Nach §14 der geltenden Entwässerungssatzung (EWS) darf Schmutzwasser nur in den Schmutzwasserkanal und Niederschlagswasser nur in Regenwasserkanal eingeleitet werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir an die Verpflichtung des jeweiligen Grundstückseigentümers erinnern, die Funktionsweise und den baulichen Zustand der Kanäle auf seinem Grundstück in Abständen von 10 Jahren durch ein fachlich geeignetes Unternehmen überprüfen zu lassen (s. §12 Abs. 2 der EWS).

Die Satzung kann unter https://www.bischberg.de/rechtsgrundlagen/1/8084 auf der Internetseite der Gemeinde Bischberg eingesehen werden.

Gemeinde Bischberg
SG 12 Bauamt