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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung Straßenverkehrsordnung

Die unterfertigte Behörde erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 und 3 StVO in Verbindung mit Art. 1 und 2 des Gesetzes zum Vollzug der StVO

aus Gründen der Sicherheit und Ordnung

folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Bischberg – GT Tütschengereuth

Die neu ausgebauten Flurwege – Ein-/Ausfahrt ggü. Sportplatz SV DJK Tütschengereuth und Ein-/Ausfahrt auf die GVS Tütschengereuth – Viereth-Trunstadt werden mit Zeichen Vorfahrt gewähren (Z 205), Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250), Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei (Zeichen 1026-38) und Radfahrer frei (Zeichen 1022-10) beschildert.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.

Bischberg, 09.12.2022

Gemeinde Bischberg
-Örtliche Straßenverkehrsbehörde-