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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 49/2024
Kirchliche Nachrichten
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Nachlese zur Kirchenverwaltungswahl St. Markus zu Bischberg 2024- 2030

Am 23./24. November 2024 fanden die Kirchenverwaltungswahlen in der Kirchenstiftung St. Markus zu Bischberg statt.

Ein herzliches Dankeschön an alle Kandidatinnen und Kandidaten, die sich in dieser herausfordernden Zeit für ein Engagement in der Kirchenverwaltung zur Verfügung gestellt haben. Ebenso möchten wir den 6,36 % der Wähler danken, die die Gelegenheit genutzt haben, ihre Kirchenverwaltung zu wählen. Gerade in Zeiten, in denen vieles auf dem Prüfstand steht, zählt jeder kleine Beitrag für die Gemeinschaft – sei es durch das Engagement der Kandidaten oder die Teilnahme an der Wahl. Ihr Einsatz stärkt unsere gemeinsame Zukunft.

Abschließend möchte ich mich auch beim Wahlausschuss für die hervorragende Durchführung der Wahlen bedanken sowie der Gemeindeverwaltung, die uns das notwendige Equipment zur Verfügung gestellt hat. Ohne diesen unermüdlichen Einsatz wäre die Wahldurchführung nicht möglich gewesen.

Wir danken der noch amtierenden Kirchenverwaltung für ihr Engagement und ihre Arbeit. Gleichzeitig wünschen wir der neuen Kirchenverwaltung viel Erfolg und ein glückliches Händchen, zum Wohle unserer gesamten Kirchengemeinde.

Anbei können Sie sehen, wer die Kirchenverwaltung St. Markus ab dem 1. Januar 2025 vertreten wird und wie viele Stimmen die einzelnen Kandidaten erhalten haben. Die ersten sechs Kandidaten und Kandidatinnen bilden die neue Kirchenverwaltung, sofern sie die Wahl annehmen.

Name

Stimmenanzahl

Knoblach Martin

99

Sterzinger Martin

99

Vollmuth Uwe

92

Klug Ludwig

91

Götz-Dittebrand Gabriele

70

Heinz Renate

67

Paczulla Manfred

59

Walthes Sebastian

57

Schmitt Bernd

53

Niederschweiberer Konrad

30

Fischer Dieter

26

Gegen die Wahl kann jede/r Wahlberechtigte innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Pfarramt St. Markus in Bischberg Einspruch erheben. Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss.

Gegen die Entscheidung des Wahlausschusses kann innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe beim Pfarramt St. Markus in Bischberg Beschwerde eingelegt werden. Über die Beschwerde entscheidet das (Erz-)Bischöfliche Ordinariat.

Bischberg, 24. November 2024
Kirchenstiftung St. Markus
Für den Wahlausschuss
Renate Heinz