Aufgrund einiger Nachfragen geben wir heute einen kurzen Einblick in den Stand des Verfahrens zur Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans.
Was ist ein Flächennutzungsplan und Landschaftsplan?
Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan § 1 Abs. 2 Baugesetzbuch) ist ein Planungsinstrument der Gemeinde, mit dem die Art der Bodennutzung für das Gemeindegebiet gesteuert wird. Er regelt den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzugsmöglichkeiten, wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr.
Vorrangig werden folgende Flächen dargestellt und keine Einzelkonzepte wie
| • | Flächen, die zur Bebauung vorgesehen sind, untergliedert nach Nutzungsarten: Wohnbauflächen (W), gemischte Gebiete (M), gewerbliche Bauflächen (G), Sonderbauflächen (S) |
| • | Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Kläranlage, Umspannwerk, Kirche, Sportplatz, Kultureinrichtungen) |
| • | überörtliche Straßenverkehrsflächen (Autobahnen, Bundesstraßen, Ausfallstraßen), Bahnanlagen und Flächen für den Luftverkehr, |
| • | Grünflächen (z. B. Parks, Kleingärten, Sportplätze, Friedhöfe) |
| • | Wasserflächen (z. B. Seen, Häfen, Hochwasserschutzanlagen) |
| • | Landwirtschaftliche Flächen und Wald |
| • | Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und zur Gewinnung von Bodenschätzen |
| • | Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft |
Zudem muss der Plan im Einklang mit der Regionalplanung als übergeordnete Planungsebene stehen und den Belangen der Natur- und Landschaftspflege Rechnung tragen. Aus diesem Grund wird parallel auch der gemeindliche Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet fortgeschrieben. Dabei spielt die übergeordnete Regionalplanung, die ebenfalls aktuell fortgeschrieben wird, eine zentrale Rolle. In Verbindung mit den vorliegenden Gutachten, wie etwa dem Klimagutachten oder der Weiterentwicklung des Landschaftsplans, wird auf eine enge Abstimmung geachtet, um die Auswirkungen auf Natur und Landschaft bestmöglich zu berücksichtigen.
Durch den gemeindlichen Landschaftsplan werden die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in den Flächennutzungsplan integriert. Für das gesamte Gemeindegebiet werden konkrete Ziele zum Ressourcenschutz, einschließlich Boden, Wasser und Klima/Luft, formuliert. Darüber hinaus werden Zielsetzungen für den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt sowie für die Erhaltung des Landschaftsbildes und die Förderung der naturgebundenen Erholung definiert.
Diese vorbreitende Bauleitplanung ersetzt keine thematischen Konzepte z.B. zum Klimaschutz, Verkehr, Wohnungsbau oder zur Landschaftsentwicklung.
Ziel ist es, wesentliche Lebensgrundlagen des Menschen zu sichern, zu erhalten und zu entwickeln.
Somit stellt der Flächennutzungs- und Landschaftsplan eine zukunftsorientierte, nachhaltige Planungsgrundlage und ein Arbeitskonzept für die Gemeinde dar, das ein Leitbild für einen Zeitraum von ca. 10 bis 15 Jahren beinhaltet.
Warum befasst sich der Gemeinderat überhaupt mit der Fortschreibung?
Da sich die Rahmenbedingungen im Laufe der Jahre ändern, sollen Städte und Gemeinden ihre Flächennutzungspläne in regelmäßigen Intervallen fortschreiben. Der geltende Flächennutzungsplan ist mittlerweile 2006 Jahre alt und wurde bereits vielfach räumlichen und thematischen Teiländerungen unterzogen. Im Sinne des Gesetzgebers ist darum eine Gesamtfortschreibung notwendig.
Derzeitiger Sachstand
Der Gemeinderat Bischberg und die Gemeindeverwaltung haben sich seit der Bekanntgabe der Fortschreibung zu Beginn des Jahres 2022 intensiv mit der Thematik, den bereits bekannten geänderten Bedürfnissen und den eingegangenen Anträgen befasst.
Aktuell warten wir noch auf die Ergebnisse verschiedener Fachplanungen, wie etwa zum Sturzflutrisikomanagement, den Erkenntnissen aus dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) und weiteren Konzepten. Ebenso müssen Einzelgespräche mit Grundstückseigentümern geführt, mögliche Erweiterungsflächen untersucht und bewertet werden. Diese Ergebnisse werden dann im Gemeinderat vorgestellt, diskutiert und in die weiteren Planungen integriert.
Das Verfahren erfolgt in mehreren Stufen. In der derzeitigen Phase geht es darum, alle notwendigen Grundlagen zusammenzutragen und wesentliche Zukunftsthemen zu diskutieren. Diese Phase erfordert einen intensiven Austausch mit den Grundstückseigentümern.
Es ist bekannt, dass gemeindliche Planungsziele nicht immer mit den Interessen einzelner Grundstückseigentümer übereinstimmen. Daher ist es ist nicht einfach, hier eine gemeinsame Lösung zu finden. In diesen Gesprächen tauchen immer wieder neue Fragestellungen auf, die neben den weiteren Verwaltungsaufgaben von der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat bearbeitet werden müssen.
Da jedoch alle Beteiligten sehr sorgfältig und bedacht vorgehen, dauert der Prozess länger als ursprünglich vorgesehen. Hinzu kommt, dass die Verfahren für die erforderlichen Fachstudien noch Zeit in Anspruch nehmen, da diese separat erstellt werden müssen.
Für die Gesamtplanung wird in der Regel ein Zeitraum von drei Jahren angestrebt.
Wie man erkennen kann, befindet sich der Gemeinderat noch im geplanten Zeitrahmen, ist bei seiner Entscheidung durch viele Faktoren gebunden.
Auch für die Verwaltung bedeutet dies, sich kontinuierlich mit den komplexen neuen Erkenntnissen der Fachplanungsbüros auseinanderzusetzen.
Mit der gleichzeitigen Erarbeitung neuer „Richtlinien für die Baulandpolitik“ konnte bereits ein wichtiger Meilenstein in der gemeindlichen, städtebaulichen Entwicklung erreicht werden:
Derzeit befinden wir uns in den finalen Zügen der städtebaulichen Vertragsentwürfe, die eine wesentliche Grundlage für die weiteren Gespräche mit Grundstückseigentümern und die Flächenausweisungen darstellen. Ein bloßes Ausweisen von Flächen hat in der Vergangenheit gezeigt, dass dies allein nicht ausreicht, um die Ziele der Kommune erfolgreich umzusetzen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Gemeindeverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskünfte zur Umsetzung einzelner Anträge geben kann. Der Gemeinderat möchte - soweit wie möglich - allen Bürgerinnen und Bürgern ein Gesamtkonzept zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans vorstellen. Nur ein solches Gesamtkonzept kann die Gemeinde nachhaltig voranbringen und es sollte Vorrang vor Einzelinteressen haben.
Wir hoffen, dass wir am Ende des ersten Quartals im Gemeinderat den ersten Entwurf des Planungsbüros vorstellen können. Im Anschluss daran möchten wir den weiteren Verfahrensverlauf zügig vorantreiben.
Für weitere Fragen oder falls besondere Kenntnisse vorliegen, die für das Verfahren von Bedeutung sind, wenden Sie sich bitte an unser Sachgebiet 12 Planen/Bauen.