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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Haushaltssatzung

des Schulverbandes Bischberg,

Landkreis Bamberg,

für das Haushaltsjahr 2024

Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Bischberg hat am 21. November 2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes vom 11. Januar 2024, Az. 11.1-941.3, zur Kenntnis genommen. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile und wird nachstehend gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt vom Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Bamberg bis zur Bekanntmachung der nächsten amtlichen Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Bischberg, Schulstraße 16, Zimmer 8, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Gemeinde Bischberg

- SG 10 Finanzen –

Haushaltssatzung

des Schulverbandes Bischberg, Landkreis Bamberg, für dasHaushaltsjahr 2024

Aufgrund Art. 40 KommZG i. V. m. Art. 63 ff. GO, Art. 9 BaySchFG erlässt der Schulverband Bischberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und den Ausgaben mit  —  439.100 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 126.900 EUR

ab.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Schulverbandsumlage

(1)

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 219.000 EUR festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

(2)

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2023 auf 84 festgesetzt.

(3)

Die Schulverbandsumlage (Verwaltungsumlage) wird je Verbandsschüler auf 2.607,1429 EUR festgesetzt.

Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Schulverband Bischberg

Bischberg, den 23. Januar 2024

Michael Dütsch
Schulverbandsvorsitzender