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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 01. Gemeinderatssitzung 2024

Sitzungstag:

Donnerstag, 25.01.2024, 18:00 Uhr

Sitzungsort:

Sitzungssaal des Rathauses Bischberg

Öffentlicher Teil

TOP 1

Breitbandausbau im Gemeindegebiet Bischberg;

Vorstellung des Ausbaukonzeptes durch die Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG (UGG)

Referent: Herr Jürgen Weck und Paul Laboga

TOP 2

Abwasseranlage der Gemeinde Bischberg;

Sanierung der Kanäle in der Hauptstraße Bischberg im Vorgriff zur geplanten Straßensanierung

hier: Vorstellung der Planungen durch Herrn Dipl.-Ing. (FH) Hopfengärtner vom Ingenieurbüro SRP

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch und von Herrn Dipl.-Ing. (FH) Markus Hopfengärtner und Herrn Jürgen Kubat dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Planung zu.

Die SRP-Ingenieur Consult GmbH, Bamberg wird mit den Leistungsphasen 5-9 stufenweise weiter beauftragt. Die Leistungen sollen zeitnah ausgeschrieben werden.

Die Kosten für die grabenlose Kanalsanierung belaufen sich laut Kostenberechnung auf 580.000,00 EURO (brutto) für die Hauptstraße und 32.000,00 EUR (brutto) für den Zollnerhof.

Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushalt 2024 bereitgestellt.

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

TOP 3

Öffentliche Bücherei St. Markus;

Jahresbericht der Büchereileitung Frau Kreszentia Nüßlein

TOP 4

Ferienprogramm Bischberg;

Jahresbericht der Jugendbeauftragten Frau Ulla Scharf

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch und der Jugendbeauftragten Frau Ulla Scharf dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Das Ferienprogramm soll auch im Jahr 2024 wieder durchgeführt werden. Es sollen Haushaltsmittel in Höhe von 5.000,00 € im Haushalt 2024 zur Verfügung gestellt werden.

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

TOP 5

Erwerb eines mobilen Beckenlifters für das Hallenbad Bischberg

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt, den kompakten Beckenlifter PAL entsprechend des Angebotes der Deutschen Hilfsmittel Gesellschaft mbH, Proviantbachstraße 1 ¼, 86153 Augsburg vom 15. Januar 2024 in Höhe von 19.989,62 EUR (brutto) zu vergeben.

Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushalt 2024 bereitgestellt.

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

TOP 6

Sanierung der Heizzentrale in der Mittelschule Bischberg;

hier: Vergabe der Ingenieurleistungen für die Erstellung eines hydraulischen Abgleichs entsprechend der Vorgaben der EnSimiMaV (Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung)

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Erstellung des hydraulischen Nachweises und der Optimierung der Heizanlage an der Mittelschule Bischberg an die HLS Consult GmbH, Knockäcker 8, 96182 Reckendorf entsprechend des Angebotes vom 5. Januar 2024 zur geprüften Angebotssumme von 35.085,96 EUR (brutto) zu vergeben. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushalt 2024 bereitgestellt.

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

TOP 7

Vergabe der Entsorgung von zwischengelagertem Erdaushub aus Tiefbauarbeiten im GT Tütschengereuth und der Verbreiterung des Radwegs entlang des Main-Donau-Kanals

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt, die Entsorgung der beiden Haufwerke an die Firma Transporte Dotterweich, Gräfenneuses 27, 96160 Geiselwind entsprechend ihres Angebotes vom 16. Januar 2024 zur geprüften Angebotssumme von 68.175,10 EUR (brutto) zu vergeben.

Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushalt 2024 bereitgestellt.

Abstimmung:

Für:

16

Gegen:

0

2. Bgm. Tobias Knoblach kurzzeitig abwesend

TOP 8

Bauantrag - Errichtung von Dachgauben, Fl.-Nr. 451/14, Gmkg. Bischberg, Kastanienweg 2, Bebauungsplangebiet "Westlicher Ortsteil"

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Westlicher Ortsteil“, Kastanienweg 2.

Für den Bauantrag – Errichtung von Dachgauben wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.

Der Bauherr benötigt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da darin keine Dachaufbauten erlaubt sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend der gemeindlichen Satzungen zu entrichten sind.

Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

TOP 9

Vollzug der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren;

Abrechnung von Türöffnungen, Verkehrsabsicherungen, Sicherheitswachen, etc.

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt, dass grundsätzlich auf die Erhebung von Kosten- und Aufwendungsersatz an die Bischberger Vereine, Kindergärten und kirchliche Institutionen und vergleichbare Veranstalter für Sicherheitswachen und die Verkehrssicherung von religiösen und kulturellen Veranstaltungen, etwa Johannisfeuer, Martins- und Festumzüge, Prozessionen, Adventsfenster u. Ä. verzichtet wird, wenn die Freiwilligen Feuerwehren auf die Abrechnung ihrer Entschädigungszahlungen nach § 11 Abs. 5 AVBayFwG verzichten.

Der Anteil für Fahrzeugkosten wird in der regelmäßigen Überarbeitung der Pauschalsätze der Kostensatzung beim Eigenanteil der Gemeinde an den Vorhaltekosten der Feuerwehr berücksichtigt.

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

TOP 10

Richtlinien für die freiwillige Investitionsförderung der Gemeinde Bischberg;

Neuanschaffung eines Toilettenwagens für die Bischberger Vereine (WV TOP 110/2023)

Beschluss:

a) Die Ausführungen des Ersten Bürgermeisters Michael Dütsch und des Ortskulturringvorsitzenden Herrn Friedrich Ziegler dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Der Gemeinderat Bischberg begrüßt den Neuerwerb eines Toilettenwagens. Abweichend zu § 2, § 3 Nr. 2.1 der gemeindlichen Richtlinie für die freiwillige Förderung der Gemeinde Bischberg für Vereine, Gruppen und Institutionen wird einmalig ein Zuschuss in Höhe von 100 % der nicht durch Spenden gedeckten Anschaffungskosten (24.000,00 EUR) gewährt. Ein Eigenanteil von 20 % durch den Ortskulturring als Dachverband der Bischberger Vereine wird aufgrund der Bedeutung des Vorhabens nicht gefordert.

Folgende Auflage wird mit dem Beschluss verbunden:

Möchte der Ortskulturring den Toilettenwagen nicht mehr verwalten und aufgeben, so fällt dieser in das Eigentum der Gemeinde Bischberg ohne einen wirtschaftlichen Ausgleich und Bedingungen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 einzustellen.

Abstimmung:

Für: 5

Gegen: 12

b) Die Ausführungen des Ersten Bürgermeisters Michael Dütsch und des Ortskulturringvorsitzenden Herrn Friedrich Ziegler dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Der Gemeinderat Bischberg begrüßt den Neuerwerb eines Toilettenwagens. Abweichend zu § 2, § 3 Nr. 2.1 der gemeindlichen Richtlinie für die freiwillige Förderung der Gemeinde Bischberg für Vereine, Gruppen und Institutionen wird einmalig ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten (17.000,00 EUR) gewährt. Ein Eigenanteil von 20 % durch den Ortskulturring als Dachverband der Bischberger Vereine wird aufgrund der Bedeutung des Vorhabens nicht gefordert.

Folgende Auflage wird mit dem Zuschuss verbunden:

Möchte der Ortskulturring den Toilettenwagen nicht mehr verwalten und aufgeben, so fällt dieser in das Eigentum der Gemeinde Bischberg ohne einen wirtschaftlichen Ausgleich und Bedingungen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 einzustellen.

Abstimmung:

Für:

14

Gegen:

3

TOP 11

Öffentliche Festlichkeiten und Vergnügungen;

Beschluss über die Durchführung der Kirchweih 2024 in Bischberg (ggf. auch Ortsteile) und die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Bischberg (WV TOP 9/2023)

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Der Gemeinderat würdigt grundsätzlich das Engagement des Ortskulturrings Bischberg 1973 e. V. als Dachverband und der teilnehmenden Vereine zur Umsetzung der Bischberger Kirchweih 2022 und 2023. Im Jahr 2024 soll im Interesse aller Bürger*innen eine Pflege des Brauchtums der Kirchweih in Bischberg im gleichen Umfang möglich sein.

Der Gemeinderat Bischberg erkennt daher an, dass der Ortskulturring Bischberg 1973 e. V. ein wirtschaftliches Risiko für alle Vereine übernimmt. Daher beschließt der Gemeinderat Bischberg erneut, einen Zuschuss von 10.000,00 EUR zur Durchführung des Festzeltbetriebes an der Bischberger Kirchweih 2024 als freiwillige Vereinsförderung (Art. 57 GO) zu übernehmen.

Bedingung ist, dass ein möglicher Gewinn des Festzeltbetriebes wieder an alle beteiligten Vereine in Form einer Zuschussauszahlung zurückgewährt wird. Selbstverständlich darf der eigene Gewinnanteil sowie eine Rücklage für die abzuführenden Steuern bzw. für spätere Kirchweihveranstaltungen einbehalten werden.

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

TOP 12

Antrag der BI-Fraktion vom 1. Juni 2023 auf Verkürzung der Ruhefristen für Urnenbestattungen auf zehn Jahre

Beschluss:

Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Der Gemeinderat befürwortet den Antrag der BI-Fraktion auf Verkürzung der Ruhezeiten für Urnenbestattungen auf zehn Jahre.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung sowie der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Bischberg auszuarbeiten. Die Verkürzung der Laufzeit tritt erst nach Inkrafttreten der geänderten Satzung in Kraft.

Abstimmung:

Für:

16

Gegen:

1

TOP 13

Mitteilungen, Verschiedenes

anschließend nichtöffentliche Sitzung

Gemeinde Bischberg