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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeindliche Veröffentlichungen

Hochwasserrückhaltebecken am Röthelbach

Das Verstellen oder Entfernen von Verkehrs- und Warnzeichen ist verboten und kann zu gefährlichen Situationen führen.

Insbesondere am Hochwasserrückhaltebecken am Röthelbach müssen aufgrund der aktuellen Wetterlage gut sichtbare Warn- und Verkehrszeichen aufgestellt sein. Die Gemeinde Bischberg weist ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten der Eisflächen am Hochwasserrückhaltebecken am Röthelbach (Ecke Himmelreichstraße / Weinbergstraße) nicht freigegeben ist und auf eigene Gefahr erfolgt.

Durch vorhandene Ein- und Auslaufstellen des Gewässers bestehen unsichere Eisverhältnisse. Eine ausreichende Tragfähigkeit der Eisflächen kann daher nicht gewährleistet werden. Zudem ist aufgrund der aktuellen Schneedecke nicht erkennbar, wo die Eisflächen beginnen.

Diese Regelungen dienen dem Schutz aller Bürgerinnen und Bürger, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, und sind unbedingt einzuhalten.

Sollten entsprechende Beobachtungen gemacht werden (z. B. entfernte oder beschädigte Verkehrszeichen), bitten wir um eine kurze Mitteilung im Rathaus bei

Herrn Vollmer, Telefon 0951 96638-31,

oder per E-Mail an einwohnermeldeamt@bischberg.de.

Gemeinde Bischberg
SG 11 Bürgerbüro