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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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BEK 12 Änderungssatzung WAS

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg hat am 8. Dezember 2022 die nachstehende Satzung über die 12. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Bischberg beschlossen. Die Satzung wird gemäß Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO bekanntgegeben.

12. Satzung zur Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung

Vom 8. Dezember 2022

Aufgrund der Art. 2, 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638) erlässt die Gemeinde Bischberg folgende

Änderungssatzung:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Bischberg (BGS/WAS) vom 14. November 1996 in der derzeit gültigen Fassung wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 3 und 4 erhält folgende Fassung:

(3)

Die Gebühr beträgt netto 2,56 €/cbm entnommenen Wassers.

(4)

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr netto 2,56 €/cbm entnommenen Wassers. Wird kein Bauwasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr netto pauschal 92,16 €.

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft

Bischberg, 8. Dezember 2022

Gemeinde Bischberg

Michael Dütsch
1. Bürgermeister