Niederschrift über die 09. öffentliche Sitzung des Gemeinderates
| Sitzungstag: | Donnerstag, 07.12.2023, 18:00 Uhr |
| Sitzungsort: | Sitzungssaal des Rathauses Bischberg |
Öffentlicher Teil
TOP 122
Interkommunales Städtebauliches Entwicklungskonzept -ISEK-;
Vorstellung des Projektpartners PLANWERK Stadtentwicklung und Projektablauf
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch und die Vorstellung der PLANWERK STADTENWICKLUNG Dr. Preising, Schramm & Sperr Stadtplaner PartG mbH dienen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat setzt fest, dass die Lenkungsgruppe mit folgenden Personen besetzt werden soll:
Dipl.-Ing. (FH) Stephan Walthes – SG 12-Leitung Planen/Bauen,
Renate Heinz – Verwaltungsleitung,
Matthias Wirth - Staatl. Bauzeichner,
Michael Jungkunst - Dipl.-Ing. (FH),
Elmar Scharf – Geschäftsmann,
Maximilian Bredgauer - Schülersprecher der Mittelschule Bischberg,
Henk Klaassen - Seniorenbeauftragter,
ein Vertreter aus der Vorstandschaft des Ortskulturrings Bischberg (Michaela Dütsch-Albert),
Josef Kröner - heimatkundige, ortsverbundene Person und fünf Vertreter aus dem
Ge-meinderat (Kreszentia Nüßlein, Alosius Pfohlmann, Uwe Vollmuth, Henk Klaassen, Georg Schmitt, Martin Rünagel)
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
Ab TOP 123 GR Herr Joachim Bickel anwesend
TOP 123
Sanierung des Friedhofes in Bischberg;
Vorstellung der Entwurfsplanung und den I. Bauabschnitt sowie dessen Umsetzung
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch und des Landschaftsarchitekten Herrn Dipl.-Ing. Jörg Czerwonka dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt, mit der Sanierung des Friedhofes in Bischberg im Jahr 2024 zu beginnen. Der erste Sanierungsabschnitt beinhaltet die Friedhoferweiterungsflächen einschließlich des zentralen Containerplatzes, der Freilichttribüne und den oberen Friedhofsbereich. Ein Lageplan mit Kennzeichnung des ersten Sanierungsabschnittes, der der Niederschrift beigefügt ist, ist Bestandteil des Beschlusses.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt einzustellen.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 1 |
TOP 124
Jugendsozialarbeit an der Grundschule Bischberg;
Antrag auf Übernahme des Eigenanteils vom Kooperationspartner
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat Bischberg beschließt, dass grundsätzlich weiterhin eine Jugendsozialarbeit an der Grundschule angeboten werden soll.
Aufgrund der Ausführungen der Förderrichtlinie zum Betrieb der Jugendsozialarbeit an Schulen wird der Antrag des Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bamberg Stadt und Land e. V. vom 24. November 2023 auf Übernahme des 10 %-igen Eigenanteils der AWO abgelehnt.
Sollte sich der Träger nicht mehr in der Lage sehen, den Eigenanteil zu tragen, so soll er sich zunächst an den zuständigen Jugendhilfeträger wenden. Lässt sich kein anderer Finanzierungspartner finden und rechtlich eine andere Finanzierungsart in Ordnung sein, so übernimmt die Gemeinde Bischberg weiterhin ihren rechtlich vorgegebenen Anteil.
Die notwendigen Haushaltsmittel sind im kommenden Jahr entsprechend vorzusehen.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 1 |
TOP 125
Grundsatzbeschluss über die Errichtung einer Multisportanlage im Vorgriff auf die Überarbeitung des Flächennutzungsplans
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat Bischberg beschließt die Umsetzung einer Multisportanlage einer Einzellösung „Beachvolleyballfeld“ zu priorisieren. Nachdem gerade die Überarbeitung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans erfolgt, ist in diesem Zuge eine Fläche auszuweisen.
Der Beschluss vom 30. April 2020 (TOP 33) wird insoweit aufgehoben. Das Beachvolleyballfeld soll in die Multisportanlage integriert werden.
Entsprechende Haushaltsmittel für einen Grunderwerb und die Umsetzung sind in den Haushalten 2024 ff. einzuplanen.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
TOP 126
Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Bischberg;
Umsetzung einer Solarbeleuchtung entlang vom Regnitzradweg
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienten dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt, die Beleuchtung des Geh- und Radweges am Main-Donau-Kanal bzw. Main mit Solarleuchten des Typs „Merkur“ auszustatten und im Jahr 2024 umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2024 einzustellen.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
Ab TOP 127 GR Herr Martin Rünagel anwesend
TOP 127
Abfallwirtschaft;
Grundsatzbeschluss über die Absenkung der Garten- und Grüngutcontainer im Gemeindegebiet
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt, eine Verbesserung der Zugänglichkeit der Grüncontainer im Gemeindegebiet zu erreichen. Eine Machbarkeitsstudie soll durch die Verwaltung erstellt werden.
| Abstimmung: | Für: | 19 | Gegen: | 0 |
TOP 128
Bürgerversammlung 2023;
Behandlung der Anregung aus der Bevölkerung durch den Gemeinderat gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO)
Beschluss:
Der Sachvortrag des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch sowie die Niederschriften über die Bürgerversammlungen dienen den Fraktionen des Gemeinderates zur Kenntnis.
Die Niederschriften beinhalten darüber hinaus überwiegend Fragen und Anregungen, die bereits beantwortet sind oder als einzelne Geschäfte der laufenden Verwaltung erledigt werden oder wurden. Die Anfragen sind dahingehend als erledigt zu betrachten.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
Zu TOP 128 GR Georg Schmitt kurzzeitig abwesend
TOP 129
Überörtliche Kassen- und Rechnungsprüfung der Gemeinde Bischberg für die Jahre 2017 - 2020;
Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch, die Zusammenfassung vom Prüfungsbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom 12. August 2022 sowie die Stellungnahme der Verwaltung vom 30. November 2023 dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis und werden seitens des Gemeinderats anerkannt.
Die Zusammenfassung des Prüfungsberichts vom BKPV und die Stellungnahme der Verwaltung, die als Anlage der Niederschrift beigefügt sind, sind Bestandteil des Beschlusses.
In dem Bericht wurden keine Einnahmeausfälle oder Mehraufwendungen zu Lasten der Gemeinde nachgewiesen, so dass eine Anmeldung an die Kassenversicherung nicht vorgenommen werden kann.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 1 |
TOP 130
Bauantrag – Nutzungsänderung;
Umbau der Metzgereiräume zu einer Wohnung, Flurnummer 97, Gemarkung Bischberg, Hauptstraße 68
Beschluss:
Die geplante Baumaßnahme liegt im Altortbereich von Bischberg, Hauptstraße 68.
Für die Nutzungsänderung: Umbau der Metzgereiräume zu einer Wohnung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass für eventuell zusätzlich geschaffene Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend der gemeindlichen Satzungen zu entrichten sind.
Die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer fehlen auf den Unterlagen.
Dem Bauantrag wird zugestimmt, wenn der benötigte Stellplatz auf dem Grundstück geschaffen wird.
| Abstimmung: | Für: | 16 | Gegen: | 3 |
TOP 131
Bauantrag – Nutzungsänderung;
Keller zu Ferienwohnung, Flurnummer 172/1, Gemarkung Trosdorf, Bebauungsplangebiet „Trosdorf-West“, Hirtenstraße 9
Beschluss:
Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Trosdorf West“, Hirtenstraße 9.
Für die Nutzungsänderung Keller zu Ferienwohnung wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass für eventuell zusätzlich geschaffene Geschossflächen Herstellungsbeiträge entsprechend der gemeindlichen Satzungen zu entrichten sind.
Die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer fehlen auf den Unterlagen.
Dem Bauantrag wird zugestimmt, wenn der benötigte Stellplatz auf dem Grundstück geschaffen wird.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 1 |
TOP 132
Bauantrag – Nutzungsänderung;
von 5 Wohnungen auf 3 Wohnungen und 2 Ferienwohnungen; Flurnummer 160/25, Gemarkung Bischberg, Bebauungsplangebiet „Westlicher Ortsteil“, Mainstraße 11
Beschluss:
Die geplante Baumaßnahme liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Westlicher Ortsteil“.
Für die Nutzungsänderung von fünf Wohnungen im Mehrfamilienhaus zu drei Wohnungen und zwei Ferienwohnungen wird das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.
Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
Dem Antrag wird zugestimmt.
| Abstimmung: | Für: | 16 | Gegen: | 3 |
TOP 133
Bekanntgabe der Beschlussfassung zu nichtöffentlichen behandelten Tagesordnungspunkten gemäß Art. 52 der Gemeindeordnung (GO)
Erster Bürgermeister Michael Dütsch gibt gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt, da die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Die Gründe für die Geheimhaltung sind weggefallen, wenn das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner (z.B. Grundstücksangelegenheiten, Personalangelegenheiten, Steuerangelegenheiten, etc.) die Geheimhaltung nicht mehr erfordern, die Bekanntgabe als solche darf also keine Nachteile verursachen. Bekanntzugeben ist der Beschlusswortlaut, nicht die Sitzungsniederschrift und das Abstimmungsergebnis. Eine Bekanntgabe in öffentlicher Gemeinderatssitzung genügt, eine amtliche oder ortsübliche Bekanntmachung ist nicht erforderlich.
TOP 134
Jahresrückblick und Ausschau auf künftige Jahre
TOP 135
Mitteilungen und Verschiedenes
Anschließend nichtöffentlicher Teil
Gemeinde Bischberg