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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Feuerwehrgebührensatzung

Fehlerberichtigung in der Bekanntmachung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Die neuerlassene Satzung zur Erhebung von Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Bischberg vom 8. Dezember 2022 (Mitteilungsblatt (Amtsblatt) der Gemeinde Bischberg Nummer 50, Jahrgang 40 vom 16. Dezember 2022) wird wie folgt berichtigt.

Im Verzeichnis der Pauschalsätze unter Nr. 2. Ausrückestundenkosten für ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 muss der Kostensatz anstatt „153.32 EUR“ richtig „153,32 EUR“ heißen und für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 anstatt „155.37 EUR“ richtig „155,37 EUR“ heißen.