Die Verwaltung gibt gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt, da die Gründe für ihre Geheimhaltung entfallen sind. Hinsichtlich einzelner Kostenvereinbarungen der jeweiligen Tagesordnungspunkte bleibt die Vertraulichkeit jedoch weiterhin gewahrt.
| TOP 13 | Richtlinien für die Ehrung von Bürgern der Gemeinde Bischberg, die sich um den Sport und/oder den musikalischen, sozialen und schulischen Bereich besonders hervorgetan haben; Bestimmung weiterer Kandidaten |
| TOP 14 | Tierschutz – Fundsachenverwaltung; Erneuerung des Fundtiervertrags mit dem Tierschutzverein Bamberg e. V. |
| TOP 14 | Personal Haushalt; Stellenplan 2025 |
| TOP 37 | Richtlinien für die Ehrung von Bürgern der Gemeinde Bischberg, die sich um den Sport und/oder den musikalischen, sozialen und schulischen Bereich besonders hervorgetan haben; Bestimmung weiterer Kandidaten (WV GR TOP 13/2025) |
| TOP 113 | Steuerpflicht der Gemeinde Bischberg; Ergebnis der Prüfung des Angebots über die derzeitigen steuerlichen Beratungsleistungen |
Bischberg, 12. Dezember 2025