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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus der Niederschrift über die 10. öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Sitzungstag:

Donnerstag, 11. Dezember 2025, 18:00 Uhr

Sitzungsort:

Sitzungssaal des Rathauses Bischberg

Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch eröffnet die Gemeinderatssitzung um 18:00 Uhr im Sitzungssaal und stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.

Gleich zu Beginn, nach Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, beschließt der Gemeinderat, die Tagesordnung wie folgt zu ändern: Die Punkte TOP 140 Kommunalrecht; Öffnung öffentlicher Einrichtungen Dorfgemeinschaftshaus Weipelsdorf für Parteien und TOP 153 Jahresrückblick und Ausschau auf künftige Jahre werden abgesetzt.

TOP 144 Liegenschaftsverwaltung; Festlegung des Sanierungsumfangs für das Untere Schloß zur Vorbereitung der Ausschreibung der Architektenleistungen wird an das Ende der öffentlichen Sitzung, unmittelbar vor den Punkt „öffentliche Mitteilungen, Verschiedenes“, gesetzt. Die bisherige Nummerierung ab TOP 145 verschiebt sich entsprechend, sodass TOP 145 nun als TOP 144 geführt wird und die weiteren Tagesordnungspunkte fortlaufend angepasst werden.

Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0

Gemeinderat Raimund Meister beantragt, die Absetzung des Tagesordnungspunkt 132 Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg; Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans - Behandlung der Belange der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB und Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB - Billigungs- und Auslegungsbeschluss.

Abstimmung:

Für:

8

Gegen:

10

TOP 132

Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg; Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans - Behandlung der Belange der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB und Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Referent: Kai Kutzner

Beschluss:

A.

Abwägungsbeschlüsse im Rahmen der Bürgerbeteiligung – Würdigung der eingegangenen Bedenken und Anregungen unter Abgabe der jeweiligen Stellungnahmen

1. Eingabe Privatvorbringer (17. September 2025 – Eigentümer, Gemeinde bekannt)

Der Gemeinderat nimmt die Eingabe zur Kenntnis und beschließt, von einer Ausweisung der Fläche Flurnummer 218/2, Gemarkung Tütschengeruth, als Baufläche derzeit abzusehen. Der Eigentümer beabsichtigt, ein Gesamtkonzept für diesen Bereich vorzulegen. Ob eine teilweise Ausweisung als Bauland bis zum Ortsschild ermöglicht werden soll, wird zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen. Angesichts zahlreicher unbebauter Bauparzellen in der Nachbarschaft besteht derzeit kein tatsächlicher Bedarf an weiterem Bauland.

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

1

2. Eingabe Privatvorbringer (22. Oktober 2025 – Eigentümer, Gemeinde bekannt)

Der Gemeinderat nimmt die Eingabe zur Kenntnis und beschließt, von einer Ausweisung der Fläche Flurnummer 81, 88 und 588, Gemarkung Trosdorf, als Baufläche abzusehen. Die betreffenden Flurstücke stellen keine sinnvolle Arrondierung des Siedlungskörpers dar, sondern liegen so weit außerhalb des bestehenden Siedlungsbereichs, dass sie als dornartige beziehungsweise nicht zusammenhängende Entwicklung einzustufen sind. Zudem ist eine technisch und wirtschaftlich angemessene Erschließung größtenteils nicht realisierbar. Angesichts vorhandener bebaubarer und ungenutzter Grundstücke in unmittelbarer Nachbarschaft besteht darüber hinaus kein städtebaulich begründbarer Bedarf für weiteres Bauland.

Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0

3. Eingabe Privatvorbringer (27. Oktober 2025 – Gemeinde bekannt)

Der Gemeinderat nimmt die Eingabe zur Kenntnis. Nach Abwägung der vorgebrachten Argumente beschließt der Gemeinderat, von einer Aufnahme des Grundstücks als Baufläche abzusehen. Der Weg Flst.-Nr. 352/9 weist lediglich eine Breite von rund 4 Meter auf und wäre für eine mehr als 40 Meter lange Zufahrt zu potenziellen Bauparzellen nicht geeignet. Zudem befindet sich westlich ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Viehhaltung, sodass der bislang gewahrte Abstand nicht unterschritten werden sollte. Darüber hinaus bestehen östlich der Straße „Am Herrgottsbaum“ weiterhin zahlreiche unbebaute Grundstücke, weshalb eine zusätzliche Ausweisung – unabhängig von der persönlichen familiären Situation – städtebaulich nicht begründbar ist.

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

1

Zu Nr. 4 und 5

Gemäß Art. 49 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat fest, dass Gemeinderat Herr Raimund Meister als Antragssteller und Eigentümer persönlich beteiligt ist. Gemeinderat Meister ist daher von der Beratung und Abstimmung zu den Nr. 4 und 5 ausgeschlossen.

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

4. Eingabe Privatvorbringer (29. Oktober 2025 – Eigentümer, Gemeinde bekannt)

Der Gemeinderat nimmt die Eingabe zur Kenntnis und beschließt, von einer Ausweisung der kompletten Fläche Flurnummer 759/3, Gemarkung Bischberg, als Baufläche abzusehen. Stattdessen wird die dargestellte Fläche nach Südwesten bis zu einer Gesamtlänge von 80 m ausgedehnt. Der bereits vorgesehene Abstand der Baufläche zum Weihergraben und in Richtung Südwesten bleibt dabei als Puffer zum Talraum unverändert bestehen. Auf die im Rahmen konkreter Planungen zusätzlich zu berücksichtigenden Aspekte gemäß Umweltbericht (siehe dort Seite 25) wird verwiesen.

Abstimmung:

Für:

16

Gegen:

1

5. Eingabe Privatvorbringer (29. Oktober 2025 – Eigentümer, Gemeinde bekannt)

Der Gemeinderat nimmt die Eingabe zur Kenntnis und beschließt, von einer Ausweisung der Fläche Flurnummer 746 und 747, Gemarkung Bischberg, als Baufläche abzusehen. Eine Aufnahme als Baufläche wird abgelehnt, da die angestrebte Siedlungserweiterung nach Nordwesten eine dornartige Entwicklung darstellen würde, die zu einer Zersiedelung der Landschaft führt und von der Höheren Landesplanung grundsätzlich nicht befürwortet wird. Bezugnehmend auf das Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 18. März 1988 zur Bebauung der Flurnummer 748 in der Gemarkung Bischberg weist der Gemeinderat zudem darauf hin, dass eine weitere Bebauung entlang des Flurweges die Wirkung einer bandartigen Bebauung entfalten würde, die aus städtebaulichen Gründen ebenfalls nicht befürwortet werden kann. Darüber hinaus bestehen im Ort weiterhin zahlreiche unbebaute Grundstücke, sodass eine zusätzliche Ausweisung – unabhängig von der persönlichen Situation der Antragsteller – städtebaulich nicht begründbar ist.

Abstimmung:

Für:

15

Gegen:

3

6. Eingabe Privatvorbringer (29. Oktober 2025 – Gemeinde bekannt)

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt wie folgt: Bereits in seiner Sitzung vom 06. Februar 2025 hat der Gemeinderat entschieden, den Antrag abzulehnen, da eine Erschließung der beantragten Baufläche auf Flurnummer 184, Gemarkung Bischberg, aufgrund der außerörtlichen Lage an der Kreisstraße derzeit nicht gewährleistet ist. Zudem wurde festgelegt, das Thema zurückzustellen, bis mit dem Bau der neuen Brücke über die Regnitz möglicherweise rechtliche Veränderungen eintreten.

An diesem Beschluss wird festgehalten.

Abstimmung:

Für:

16

Gegen:

3

Zu Nr. 7

Gemäß Art. 49 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat fest, dass Gemeinderat Herr Georg Schmitt als Eigentümer persönlich beteiligt ist. Gemeinderat Georg Schmitt ist daher von der Beratung und Abstimmung zu Nr. 6 ausgeschlossen.

Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0

7. Eingabe Privatvorbringer (31. Oktober 2025 – Eigentümer, Gemeinde bekannt)

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt wie folgt:

Nach Abwägung aller Aspekte beschließt der Gemeinderat, von einer Aufnahme des Grundstücks als Baufläche abzusehen. Eine Siedlungserweiterung nach Südwesten würde eine dornartige Entwicklung darstellen, die zur Zersiedelung der Landschaft führt und von der Höheren Landesplanung grundsätzlich abgelehnt wird; der Grundsatz der flächensparenden Siedlungsentwicklung ist zu beachten. Der Gehölzbestand stellt zudem landschaftlich eine wertvolle Eingrünung des Ortsrands dar. Der am Südwestrand der Flur-Nr. 404 vorhandene Weg ist eine gepflasterte private Zufahrt und nicht für eine Baugebietszufahrt geeignet. Eine Neuanbindung müsste außerhalb des Ortsschildes erfolgen und auch die Flur-Nr. 402 einbeziehen, für die kein Bedarf besteht.

Aus diesen Gründen wird der Antrag abgelehnt.

Abstimmung:

Für:

13

Gegen:

4

B)

Abwägungstabelle

Der Gemeinderat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen der Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, entsprechend der Abwägungstabelle.

Die dem Entwurf der Niederschrift beigefügte Abwägungstabelle ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

1

C.

Billigungsbeschluss

Der Gemeinderat billigt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeiteten Entwurf zur

Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans in der Fassung vom 11. Dezember 2025.

Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

1

D.

Auslegungsbeschluss

Der Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans mit Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen bzw. öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.

Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0

TOP 133

Flurneuordnung und Dorferneuerung Tütschengereuth; Zustimmung zur Kostenbeteiligung der Gemeinde Bischberg an den Ausbaukosten des Schloßhofes in Tütschengereuth

Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung zur Kostenbeteiligung der Gemeinde Bischberg an den Ausbaukosten des Schloßhofes in Tütschengereuth zu.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt aufzunehmen.

Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0

TOP 134

Bauordnung – Gemeindliches Einvernehmen - Bebauungsplan „Weinberge“; Abriss des vorhandenen Einfamilienwohnhauses und Errichtung eines Wohngebäudes mit 8 Wohnungen auf der Flurnummer 230/3, Gemarkung Bischberg, Röthelbachweg 26

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben und beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Weinberge“ im Bereich der Flurnummern 230/3 und 229 beide Gemarkung Bischberg. Ein Planungsbüro ist mit der Erstellung der Bebauungsplanänderung zu beauftragen. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes anfallen, trägt der Bauherr.

In einer späteren Bauleitplanung sind Vorkehrungen aufzunehmen, die einer Versiegelung der Flächen entgegenwirken (versickerungsfähige Versiegelung).

Abstimmung:

Für:

16

Gegen:

2

TOP 135

Bauordnung – Gemeindliches Einvernehmen – Bebauungsplan „Trosdorf West“; Antrag auf isolierte Befreiung - Überdachung eines bestehenden Stellplatzes mit einem Carport neben dem Haus, Flurnummer 160/9, Gemarkung Trosdorf, Sonnenleite 14

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bau des Carports auf der Flurnummer 160/9, Gemarkung Trosdorf, Sonnenleite 14.

Herstellungsbeiträge fallen nicht an.

Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0

TOP 136

Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Durchführungsbeschluss zur Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Freiwillige Feuerwehr Tütschengereuth

Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung eines neuen Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) für die Freiwillige Feuerwehr Tütschengereuth zu. Das Fahrzeug soll die Leistungsfähigkeit und Sicherheit der Feuerwehr verbessern und den Anforderungen des Brandschutzes und der Gefahrenabwehr gerecht werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Beantragung der Fördermittel gemäß den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien des Freistaates Bayern einzuleiten.

Ergänzend stimmt der Gemeinderat der Kooperation mit der Gemeinde Stegaurach zu, um von der erhöhten Fördermöglichkeit in Höhe von 10 % zu profitieren. Die beiden Gemeinden werden gemeinsam das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung erstellen. Das Vergabeverfahren wird durch das Rathaus der Gemeinde Bischberg in Übereinstimmung mit den bisherigen Verfahren, insbesondere der Beschaffung des LF 20, durchgeführt.

Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushalt 2026 (Finanzplan) bereitgestellt.

Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0

TOP 137

Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Durchführungsbeschluss und Vergabe der Architektenleistungen zum Anbau des Feuerwehrhauses mit einem zweiten Stellplatz für die Freiwillige Feuerwehr Tütschengereuth

Der Gemeinderat beschließt, die erforderlichen Planungsleistungen zur Erarbeitung eines belastbaren Planungskonzeptes an das Architekturbüro jungkunst + zang architekt + beratender ingenieur partgmbb mit Sitz in 96049 Bamberg, Panzerleite 65 gemäß dem Angebot für die Leistungsstufen I und II zu vergeben.

Die Planungsleistungen umfassen insbesondere:

-

die Erstellung eines bedarfsorientierten Erweiterungs- und Sanierungskonzeptes für das bestehende Feuerwehrhaus,

-

die Ausarbeitung einer ersten Entwurfsplanung einschließlich Grobkostenberechnung,

-

die Gegenüberstellung der Kosten einer Sanierung/Erweiterung mit denen eines vollständigen Neubaus an geeigneter Stelle,

-

die Prüfung der Förderfähigkeit gemäß der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien (FwZR 2025–2027).

Das Ergebnis ist dem Gemeinderat zur weiteren Entscheidung vorzulegen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2026 einzuplanen.

Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0

TOP 138

Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Durchführungsbeschluss zur Beschaffung eines neuen Löschfahrzeugs (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Trosdorf

Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung eines neuen Löschfahrzeuges (LF) 10 für die Freiwillige Feuerwehr Trosdorf zu. Das Fahrzeug soll die Leistungsfähigkeit und Sicherheit der Feuerwehr verbessern und den Anforderungen des Brandschutzes und der Gefahrenabwehr gerecht werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Beantragung der Fördermittel gemäß der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien des Freistaates Bayern einzuleiten.

Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushalt (Finanzplan) 2026 bereitgestellt.

Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0

TOP 139

Kommunales Ortsrecht; Aufhebung der Hebesatzsatzung mit Wirkung zum 31. Dezember 2025

Der Gemeinderat Bischberg beschließt die vorliegende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Bischberg (Hebesatzsatzung) zum 1. Januar 2026. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses.

Es gelten die in der Haushaltssatzung 2025 festgelegten Hebesätze, die die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer A und B bzw. Gewerbesteuer darstellen. Sollten in den zukünftigen Haushaltssatzungen die Hebesätze verändert werden, dann gelten diese.

Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0

TOP 140

Kommunalrecht – Bürgerversammlung 2025; Behandlung der Anregungen aus der Bevölkerung durch den Gemeinderat gem. Art. 18 Abs. 4 GO

Die Niederschriften beinhalten überwiegend Fragen und Anregungen, die bereits beantwortet wurden oder als einzelne Angelegenheiten der laufenden Verwaltung erledigt sind oder entsprechend abgearbeitet werden. Der Punkt „Windenergie“ wird unter TOP 141 dieser Sitzung gesondert behandelt. Alle anderen Anfragen sind als erledigt zu betrachten.

Abstimmung:

Für:

19

Gegen:

0

TOP 141

Bauleitplanung – Beteiligungsverfahren; Regionalplan Planungsverband Oberfranken-West zur Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 „Windenergie“

Ein Großteil des Vorranggebietes „Weipelsdorf-Süd“ befindet sich im Wasserschutzgebiet der Gemeinde Bischberg. Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser stellt eine der wichtigsten Aufgaben der Daseinsvorsorge dar. Um eine rechtlich korrekte Abwägung zum Vorranggebiet „Weipelsdorf-Süd“ treffen zu können, werden weitere Informationen benötigt, unter anderem zu den Auswirkungen der Gründung der Windkraftanlagen auf die Grundwasserströme bzw. auf das Wasserschutzgebiet der Gemeinde Bischberg. Erst nach Vorlage entsprechender Gutachten verfügt die Gemeinde Bischberg über eine hinreichende Entscheidungsgrundlage.

Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Planungsverband Oberfranken-West eine entsprechende Stellungnahme abzugeben und die Einholung eines entsprechenden Gutachtens zu veranlassen.

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Grundstückseigentümer zu kontaktieren und verbindliche Informationen über die Anzahl und die genauen Standorte der Windkraftanlagen zu erhalten.

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

1

TOP 142

Mittelschule Bischberg – Sanierungsmaßnahmen zur Heizzentrale;

Beauftragung eines Gutachters und Rechtsbeistands zur Unterstützung bei der Durchsetzung von Mängel- bzw. Verzögerungsansprüchen

Der Gemeinderat stimmt den vorliegenden Entwurf des Vertrags zum Abschluss der Mandats- und Vergütungsvereinbarung mit der Kanzlei LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB aus 80333 München vom 13. November 2025 zu. Darüber hinaus wird das Sachverständigenbüro Sollacher Ingenieure in 82152 Planegg, Bahnhofstraße 42, gemäß dem Angebot vom 2. Dezember 2025, Angebotsnummer AN00151 beauftragt. Die Begutachtung soll auf jeden Fall durchgeführt werden, auch wenn die Firmen bis zur Begutachtung die Arbeiten erledigt haben.

Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Aufklärung des Missstandes im Zusammenhang mit der Heizungsanlage der Mittelschule und des Hallenbads zu unternehmen.

Darüber hinaus darf die Verwaltung den Rechtsanwalt auch zur Beratung hinsichtlich des Legionellenproblems im Hallenbad hinzuziehen.

Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushalt 2026 bereitgestellt.

Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0

TOP 143

Öffentliche Wasserversorgungseinrichtung/Öffentliche Entwässerungseinrichtung; Vergabe der „Zeitvertragsarbeiten – Bauarbeiten“ am Unterhalt des Netzes

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an die Firma Rieger, Bürgermeister-Vonbrunn-Straße 4 entsprechend des Angebotes vom 20. November 2025 zur geprüften Angebotssumme von 196.783,34 EUR (brutto) zu vergeben.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt einzustellen.

Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0

TOP 144

Öffentliche Wasserversorgungseinrichtung/Öffentliche Entwässerungseinrichtung; Vergabe der Bauarbeiten zur Sanierung der Wasser- und Kanalleitungen im Zuge der Sanierung Weipelsdorfer Straße

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an die Firma Straßen - und Asphaltbau Rennsteig GmbH, Am Köhlersgehäu 24, 98544 Zella-Mehlis entsprechend des Angebotes vom 17. November 2025 zur geprüften Angebotssumme von 1.126.894,22 EUR (brutto) zu vergeben.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt einzustellen.

Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0

TOP 145

Öffentliche Wasserversorgungseinrichtung/Öffentliche Entwässerungseinrichtung; Vergabe der Beitrags- und Gebührenkalkulation

Der Gemeinderat beschließt den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) gemäß dem Angebot vom 26. November 2025 mit der Erstellung einer vollumfänglichen Beitrags- und Gebührenkalkulation nach KAG für die Entwässerungseinrichtung und mit der Beitragskalkulation für die Wasserversorgung der Gemeinde zu beauftragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Durchführung notwendigen Unterlagen bereitzustellen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2026 bereitgestellt

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

TOP 146

Öffentliche Bestattungseinrichtung; Sanierung des Friedhofes Bischberg – II. BA, Vergabe der Liefer- und Dienstleistungen bzw. Bauleistungen

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an die Firma John GmbH, Kaiweg 1, 96103 Hallstadt entsprechend des Angebotes vom 25. November 2025 zur geprüften Angebotssumme von 1.177.782,12 EUR (brutto) zu vergeben.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt einzustellen.

Abstimmung:

Für:

15

Gegen:

3

TOP 147

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept; Vergabe der Planungsleistungen für die Vorbereitenden Untersuchungen einer Sanierungssatzung nach § 141 BauGB (WV GR TOP 44/2025)

Der Gemeinderat beschließt, die Planungsleistungen zur Vorbereitung der Sanierung und zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen für die Fortführung des Sanierungsgebiets „Historischer Ortskern an das Büro SCHIRMER Architekten + Stadtplaner GmbH, 97047 Würzburg, zu vergeben. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung der Regierung von Oberfranken zum Vergabevorschlag bzw. zum Förderantrag.

Die voraussichtlichen Kosten in Höhe von 67.139,80 EUR werden anerkannt. Bei einer erwarteten Förderquote von 80 % beträgt der kommunale Eigenanteil 13.459,80 EUR.

Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2026 einzustellen.

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

TOP 148

Örtliche Rechnungsprüfung 2024; Bekanntgabe des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung und Stellungnahme der Verwaltung

Ohne Abstimmung

TOP 149

Örtliche Rechnungsprüfung 2024; Feststellungsbeschluss über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung gem. Art 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung

Der Gemeinderat Bischberg stimmt nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss den Ergebnissen der Jahresrechnung 2024 zu.

Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0

TOP 150

Örtliche Rechnungsprüfung 2024; Entlastung über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung

Mit dem zuvor unter TOP 151 gefassten Beschluss über die Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2024 machte sich der Rechnungsprüfungsausschuss die in der Jahresrechnung und im Prüfungsbericht enthaltenen Zahlen zu Eigen. Zur Jahresrechnung der Gemeinde Bischberg für das Haushaltsjahr 2024 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmung:

Für:

17

Gegen:

0

TOP 151

Liegenschaftsverwaltung; Festlegung des Sanierungsumfangs für das Untere Schloß zur Vorbereitung der Ausschreibung der Architektenleistungen

Der Gemeinderat beschließt für die weitere Planung am Unteren Schloss folgende Festlegungen:

1.

Behindertengerechte WC

Im Zuge der Sanierung des Gaststättenbereichs soll ein behindertengerechtes WC eingeplant werden, soweit dies im Rahmen des Denkmalschutzes umgesetzt werden kann.

Gemäß der Empfehlung des Behindertenbeauftragten legt das Gremium fest, dass im Bereich der öffentlichen Nutzung bei Veranstaltungen ausschließlich Unisex-WC-Anlagen vorgesehen werden. Dadurch kann eine barrierefreie Toilette ohne großen Mehraufwand realisiert werden. Etwaige Schwellstufen können durch kleine Rampen ausgeglichen werden.

2.

Barrierefreier Zugang zum Obergeschoss

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, dass im Hinblick auf die immer älter werdende Bevölkerung, die regelmäßig an Veranstaltungen teilnimmt, im Zuge der Planungen als Alternative der Einbau eines Aufzugs zur barrierefreien Erschließung des Obergeschosses geprüft werden soll.

3.

Brandschutzkonzept

Für das Gebäude soll ein Brandschutzkonzept beauftragt werden, um die planungsrelevanten Anforderungen frühzeitig zu klären, Planungssicherheit zu schaffen und die Verkehrssicherheit des Gebäudes zu gewährleisten.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieser Entscheidungen die Planungen weiterzuführen und eine aktualisierte Kostenschätzung vorzulegen.

Abstimmung:

Für:

18

Gegen:

0

TOP 152

Mitteilungen und Verschiedenes

Anschließend folgt die nichtöffentliche Sitzung. Die Sitzung endet um 21:22 Uhr.

Die in der Sitzung gefassten Beschlüsse zum Erlass von Satzungen bzw. Bekanntmachungen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gesondert im amtlichen Teil des Mitteilungsblatts der Gemeinde Bischberg zu gegebener Zeit bekannt gemacht.

Bischberg, 12. Dezember 2025

Gemeinde Bischberg
SG 10 Zentrales