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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeindliche Veröffentlichungen

Information zur Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2025 und Folgejahre

Die Grundsteuerbescheide aus den Vorjahren sind zum 31. Dezember 2024 außer Kraft getreten. Die neuen Bescheide gemäß der Grundsteuerreform 2025 wurden größtenteils am 20. Dezember 2024 versandt. Steuerpflichtige, die noch keinen Bescheid erhalten haben, werden diesen in den kommenden Wochen erhalten.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Bischberg für die Grundsteuer (und Hundesteuer) sogenannte Dauerbescheide erlässt. Diese Bescheide gelten bis zu einem Neuerlass weiter. Wir bitten Sie, diese Bescheide gut aufzubewahren.

Die Grundsteuer wird für Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich nicht geändert haben, jährlich in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Änderungen an den Bemessungsgrundlagen oder Hebesätzen führen zu Änderungsbescheiden.

Steuerpflichtige, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, zahlen ihre Beträge automatisch. Andernfalls müssen die fälligen Beträge fristgerecht überwiesen werden. Die neuen Zahlungen sind vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November) fällig, für Zahler nach Art. 28 Abs. 3 GrStG am 1. Juli eines Jahres.

Bitte sorgen Sie dafür, dass bei Lastschrifteinzugsverfahren ausreichend Deckung auf dem Konto vorhanden ist oder ändern Sie gegebenenfalls Ihren Dauerauftrag oder denken an die Überweisung.

Vielen Dank!

Gemeinde Bischberg
Ihr SG 10 Finanzen