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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeindliche Veröffentlichungen

Die Beschädigung oder Zerstörung von Wahlplakaten stellt eine Sachbeschädigung dar und ist eine strafbare Handlung. Wahlplakate sind ein wesentliches Instrument der demokratischen Meinungsbildung und entsprechend zu respektieren.

Darüber hinaus können beschädigte, herabhängende oder auf dem Boden liegende Plakatteile eine potenzielle Gefährdung für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellen und zu Behinderungen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer führen.

Personen, die in diesem Zusammenhang Beobachtungen gemacht haben oder sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich an die zuständigen Stellen (Eigentümer/Polizei Bamberg-Land) zu wenden.

Gemeinde Bischberg
SG 10 Zentrales