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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Parken während der Wintermonate

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass bei Schnee- und Straßenglätte die Fahrzeuge so zu parken sind, dass der Winterdienst problemlos die Straßen befahren kann. Zum Durchkommen benötigen die Räumfahrzeuge eine Mindestbreite von mind. 3,50 Metern, die jedoch nicht überall gewährleistet ist.

Sollte dies so nicht berücksichtigt werden, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass dann in den einzelnen Straßen aus haftungsrechtlicher Sicht der Winterdienst nicht durchgeführt werden kann!

Gemeinde Bischberg