| Sitzungstag: | Donnerstag, 06.02.2025, 18:00 Uhr |
| Sitzungsort: | Sitzungssaal des Rathauses Bischberg |
Der Erste Bürgermeister Michael Dütsch eröffnet die Gemeinderatssitzung um 18:00 Uhr im Sitzungssaal und stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.
TOP 18
Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg;
Behandlung der eingegangenen Anträge zum Flächennutzungsplan zur Vorbereitung des ersten Planentwurfs
In vier Arbeitssitzungen hat der Gemeinderat von Bischberg die zukünftige Entwicklung der Gemeinde detailliert erörtert und dabei die grundlegenden Leitlinien für die Gebietsentwicklung festgelegt. Diese Leitlinien umfassen unter anderem die räumliche und funktionale Ausgestaltung der zukünftigen Bebauung, Infrastrukturprojekte sowie umwelt- und verkehrstechnische Gesichtspunkte.
Auf Grundlage dieser zuvor festgelegten Rahmenbedingungen wurden alle bisher eingegangenen Anträge von Grundstückseigentümern geprüft. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Anträge den festgelegten Entwicklungszielen entsprechen und im Einklang mit den geplanten Maßnahmen stehen.
Besondere Bedeutung kommt der Praxis zu, Anträge von verschiedenen Grundstückseigentümern, die sich in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang befinden und inhaltlich ähnliche oder übereinstimmende Ziele verfolgen, zu bündeln. Diese Anträge werden zu einem gemeinsamen Sachverhalt zusammengefasst und wurden behandelt. Auf diese Weise wird eine übersichtliche und effiziente Entscheidungsfindung ermöglicht, die sicherstellt, dass die Entwicklung der Gemeinde in einem zusammenhängenden und abgestimmten Rahmen erfolgt. Durch diese Vorgehensweise wird nicht nur die Planungs- und Entscheidungstransparenz erhöht, sondern auch die Verwaltung effizienter gestaltet.
Ziel ist es, die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Bischberg so zu gestalten, dass sie sowohl den Bedürfnissen der Anwohner als auch den langfristigen städtebaulichen und ökologischen Anforderungen gerecht wird.
TOP 19
Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg;
Zustimmung und Ausweisung einer Fläche im Rahmen der einkommensorientieren Förderung (EOF) (WV GR TOP 79/2024)
Der Gemeinderat Bischberg beschließt eine Fläche für eine Bebauung im Rahmen der einkommensorientieren Förderung (EOF) im Entwurf des Flächennutzungsplans aufzunehmen.
Abstimmung: Für: 0, Gegen: 18
TOP 20
Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg;
Bekanntgabe der Ergebnisse zur Befragung der nicht umgesetzten Plandarstellungen von Flächen als Wohnbaufläche oder Sonderbaufläche für soziale Einrichtungen
Der Gemeinderat Bischberg beschließt gemäß der abgegebenen Vorerklärungen, die bestehenden Ausweisungen in den Gebieten Wohnbaufläche „oberhalb Eichenstraße“ und Sonderbaufläche „oberhalb Schule“ anzupassen. Sollten die anstehenden Verhandlungen im Baugebiet „4. Änderung Weinberge“ zu keinem Ergebnis führen, wird auch hier eine Anpassung geprüft.
Die in Trosdorf als Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche mit den Flurnummern 67/0, 71/0, 71/2, 73/0, 102/0, 103/0 und 104/0, Gemarkung Trosdorf wird zurückgenommen und wieder als Ackerfläche ausgewiesen.
Ebenso werden die in Tütschengereuth ausgewiesene Wohnbaufläche „Die großen Stücke“ (Flurnummern 424/0, 422/0, 422/2, 422/3, 423/0, 423/2, 423/8, 423/20, 423/22, 456/0 und 457/0, Gemarkung Tütschengereuth) sowie die Wohnbaufläche am „Baumfeld“ (Fl.-Nr. 184, Gemarkung Tütschengereuth) zurückgenommen und wieder als Ackerfläche ausgewiesen.
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, dass keine weiteren Flächen im Flächennutzungsplan ohne sorgfältige Prüfung und Berücksichtigung der städtebaulichen Ziele ausgewiesen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass durch eine unreflektierte Ausweisung von Flächen vor allem eigenwirtschaftliche Interessen verfolgt werden könnten, die ungewollte Einflüsse auf die kommunale Planung ausüben und somit die Verwirklichung der städtebaulichen Ziele gefährden.
Langfristig wird bei Bedarf ein paralleles Verfahren zur Änderung der Bauleitpläne betrieben, um den Flächennutzungsplan im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens anzupassen. Diese Anpassungen sollen stets im Einklang mit den langfristigen städtebaulichen Zielen und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Erschließungsmöglichkeiten erfolgen.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nur auf diese Weise die städtebauliche Entwicklung in der Gemeinde gezielt und flexibel durch die Bauleitplanung vorangetrieben werden kann, ohne Begehrlichkeiten Dritter zu wecken.
Abstimmung: Für: 18, Gegen: 0
TOP 21
Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg;
Ausweisung einer Sonderbaufläche für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte St. Marien
Der Gemeinderat Bischberg beschließt, auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse zu den Grundstücksverhandlungen einen Ersatzneubau des Kindergartens St. Marien in Tütschengereuth zu prüfen und eine Sonderbaufläche für soziale Einrichtungen auf dem Grundstück Flurnummer 421, Gmkg. Tütschengereuth, mit einer Größe von ca. 3.000 m² im Entwurf des Flächennutzungsplans vorzusehen. Darüber hinaus bleiben die Sonderbauflächen für soziale Einrichtungen in einem möglichen verkleinerten Planungsbereich oberhalb der Schule in Bischberg weiterhin bestehen. Auch das Grundstück Flurnummer 59, Gemarkung Bischberg, ist als solche Fläche im Flächennutzungsplan aufzunehmen.
Abstimmung: Für: 17, Gegen: 1
TOP 22
Bauleitplanung der Gemeinde Bischberg;
Aufhebung des Beschlusses GR TOP 11 vom 28. Januar 2021 für die Flurnummer 421/22, Gemarkung Tütschengereuth
Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 28. Januar 2021 auf und lehnt den Antrag der Eigentümer ab. Die Eigentümer werden entsprechend über die Ablehnung des Antrags informiert und erhalten weitere Einzelheiten zu den Gründen der Entscheidung.
Abstimmung: Für: 18, Gegen: 0
TOP 23
Mitteilungen und Verschiedenes;
Ende der Sitzung war um 20:43 Uhr
Die in der Sitzung gefassten Beschlüsse sowie die bereits beschlossenen Änderungen bzw. vorzunehmenden Änderungen werden in den aktuellen Entwurf des Flächennutzungsplans aufgenommen, der zurzeit erarbeitet wird.