Titel Logo
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischberg
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinderat befasst sich mit Neuregelung der Gartenwasserzähler

Im Rahmen der laufenden Vorbereitungen zum Neuerlass der Wasserabgabesatzung sowie der Entwässerungssatzung hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg mit der künftigen Ausgestaltung der Regelungen zu Gartenwasserzählern befasst.

Der Gemeinderat nahm den dargestellten Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss, die Regelungen zu Gartenwasserzählern im Rahmen der Satzungsneufassung neu zu fassen. Ziel ist es, den durch Gartenwasserzähler entstehenden Verwaltungsaufwand vollständig und verursachungsgerecht den jeweiligen Gebührenpflichtigen zuzuordnen sowie eine rechtssichere und transparente Gebührenregelung zu schaffen.

Die Verwaltung ist beauftragt, auf Grundlage der Gebührenkalkulation eine Anpassung der Gartenwassergebühren vorzubereiten. Für die Gebührenpflichtigen bedeutet dies, dass künftig sowohl eine deutlich höhere einmalige Inbetriebnahmegebühr für Abnahme, Verplombung und Registrierung als auch zusätzlich jährliche laufende Verwaltungskosten für Ablesung und Abrechnung der Gartenwasserzähler im Raum stehen. Bisher gibt es hierfür die einmalige Pauschalgebühr von 25,00 EUR.

Zugleich ist die Verwaltung angewiesen, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bereits im Vorfeld, insbesondere bei Anfragen und beim Neueinbau von Gartenwasserzählern, ausdrücklich und transparent über die zu erwartenden höheren Kosten zu informieren.

Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung und Höhe der Gebühren bleibt dem Gemeinderat vorbehalten und erfolgt im Rahmen des abschließenden Satzungsbeschlusses.

Gemeinde Bischberg
SG 10 Finanzen