Die Gemeinde Bischberg erlässt für die Grundsteuer und die Hundesteuer sogenannte Dauerbescheide. Durch diese öffentliche Bekanntmachung wird die Grundsteuer für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben sowie die Hundesteuer für alle Hundehalter, die keine Änderungen angezeigt haben, für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Ändern sich die Bemessungsgrundlagen oder die Hebesätze im Laufe des Jahres 2026, werden den Steuerpflichtigen Änderungsbescheide zugestellt.
Bei Steuerpflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht. Steuerpflichtige, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, bitten wir, die jeweils fälligen Beträge fristgerecht zu den untenstehenden gesetzlichen Fälligkeitsterminen an eines der folgenden Konten der Gemeinde Bischberg zu entrichten:
IBAN DE50 7705 0000 0000 2301 28 bei der Sparkasse Bamberg, BIC BYLADEM1SKB oder IBAN DE71 7639 1000 0002 9019 94 bei der VR-Bank Bamberg eG, BIC GENODEF1FOH.
1. Grundsteuer
Mit dieser Bekanntmachung wird die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) und die Grundstücke (Grundsteuer B) für das Jahr 2026 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich festgesetzt.
Die Grundsteuer wird mit den Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2026 zur Zahlung fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28, Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer als Jahresbetrag am 01.07.2026 fällig.
Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Jahr 2026 zugegangen wäre.
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde Bischberg, SG 10 Zentrales / Finanzen, Schulstraße 16, 96120 Bischberg angefochten werden.
2. Hundesteuer
Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer und der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026 durch öffentliche Bekanntmachung
Mit dieser Bekanntmachung wird die Hundesteuer für das Jahr 2026 öffentlich festgesetzt. Soweit keine Änderungen im vorangegangenen Zeitraum seit der letzten Steuerfestsetzung angezeigt wurden, gilt der zuletzt erteilte Bescheid über die Hundesteuerfestsetzung nach Art. 3 Abs. 1 KAG i.V. mit § 10 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bischberg vom 22.10.2020 in der derzeit gültigen Fassung weiter.
Die Gemeinde Bischberg wird, soweit eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, die fällige Hundesteuer von dem hinterlegten Bankkonto zum 01.04.2026 einziehen.
Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Hundesteuerbescheid für das Jahr 2026 zugegangen wäre.
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde Bischberg, SG 10 Zentrales / Finanzen, Schulstraße 16, 96120 Bischberg angefochten werden.