| Sitzungstag: | Donnerstag, 16.02.2023, 18:00 Uhr |
| Sitzungsort: | Sitzungssaal des Rathauses Bischberg |
Öffentlicher Teil
Sanierung Hallenbad Bischberg
hier: Entscheidung über das einzusetzende Desinfektionsverfahren in der Badewassertechnik
(Chlorgas / Elektrolyse)
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt die Badewasserdesinfektion des Hallenbades Bischberg mittels einer Chlorgasanlage vorzunehmen. Die Firma Kempe Schwimmbadtechnik GmbH, Bornaische Straße 91, 04416 Markkleeberg wird entsprechend ihres Nachtragsangebotes vom 6. Februar 2023 in Höhe von 41.274,20 EUR (brutto) mit der Errichtung der Anlage beauftragt.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 einzustellen.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
Fortschreibung der Bedarfsplanung nach Art. 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG);
Feststellung des Ergebnisses
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch und der Aktenvermerk über den Planungsbericht vom 8. Februar 2023 dienen zur Kenntnis.
Es werden folgende Plätze nach Art. 7 BayKiBiG als bedarfsnotwendig erkannt:
| • | Kindertagesstätte „St. Markus“: | 76 Kindergartenplätze |
| 12 Krippenplätze | ||
| • | Kindertagesstätte „St. Marien“: | 50 Kindergartenplätze |
| 10 Krippenplätze | ||
| 75 Kindergartenplätze | ||
| 15 Krippenplätze | ||
| • | Kindertagestätte „St. Matthäus“: | 25 Kindergartenplätze |
| 24 Krippenplätze | ||
| ab 1. Juni 2023 | 35 Kindergarten | |
| 29 Krippenplätze | ||
| • | Kinderhort „Regnitzpiraten“: | 46 Plätze |
| ab 1. September 2023 | 75 Plätze | |
| • | 14 Kinderbetreuungsplätze der Altersgruppe 0 bis 6 Jahre ohne nähere Bestimmung außerhalb der Gemeinde Bischberg werden pauschal anerkannt. | |
| • | Plätze der Tagespflege werden pauschal anerkannt. | |
| • | Nachrichtlich: Offene Ganztagesschule | 130 Plätze |
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwicklung im Austausch mit den Trägern der Schulkinderbetreuungsformen insbesondere mit Blick auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessive in Kraft tretenden Anspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder und dem klar ablesbaren Trend zur regelmäßigen Berufstätigkeit beider Elternteile zu beobachten. Bei vorzeitig unerwarteter Entwicklung, ansonsten bei der nächsten turnusgemäßen Bedarfsplanung, muss hier gegebenenfalls steuernd eingegriffen werden.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
Grundsatzbeschluss über die Ausschreibung der Planungsleistungen zur Aufstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (WV TOP 35/2021)
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat Bischberg beschließt ein ISEK als zentrale Handlungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Bischberg aufzustellen.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, entsprechende Planungsleistungen zur Erstellung eines ISEK mit den vorliegenden Bewertungsrichtlinien und Auswahlkriterien auszuschreiben und nach Eingang der Angebote entsprechend für eine Vergabe zu werten.
Vor der Planerbeauftragung ist ein Antrag auf Städtebauförderung für das ISEK bei der Regierung von Oberfranken zu stellen, um entsprechende Fördermittel im Sinne von § 164 a BauGB zu erhalten.
Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 einzuplanen.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
Antrag der CSU-Fraktion vom 13. Januar 2023 auf Förderung der Nachbarschaftshilfe durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat befürwortet den Antrag der CSU-Fraktion. Das zur Erarbeitung des Konzeptes und der Finanzplanung erforderliche Gremium soll aus folgenden Personen bestehen:
| - | 1. Bürgermeister Michael Dütsch |
| - | Senioren- und Behindertenbeauftragter Henk Klaassen |
| - | Theodor Schnörer |
| - | Walburga Gotthardt |
| - | Verwaltung |
| - | sowie weitere interessierte Bürgerinnen und Bürgern |
Nach Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen (Konzept und Finanzplan) durch das Gremium wird die Verwaltung beauftragt einen entsprechenden Förderantrag beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu stellen.
Entsprechende Haushaltsmittel für einen Helferkreis „Nachbarschaftshilfe“ in Höhe von 10.000,00 EUR werden im Haushalt 2023 und für die Finanzplanjahre bereitgestellt.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
Bauantrag - Neubau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Carports sowie Überdachungserweiterung eines vorhandenen Carports um 2,0 Meter (Flurnummer 455, Gemarkung Bischberg, Bebauungsplangebiet „Westlicher Ortsteil“, Birkenstraße 11)
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch und das Schreiben der Antragstellerin vom 24. November 2022 dienen zur Kenntnis.
Die Errichtung der Photovoltaikanlage auf dem bestehenden Carport kann verfahrensfrei er-folgen.
Der Bauantrag für die Erweiterung der Überdachung des Carports wird abgelehnt.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
Befestigung einer Teilfläche des gemeindlichen Grundstückes Flurnummer 160/69, Gemarkung Bischberg im Bereich Leinritt 19
hier: Vergabe der Tiefbauarbeiten
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Herstellung der Pflasterfläche vor den Garagen Fl.-Nr. 160/69, Gmkg. Bischberg, Nähe Leinritt der Firma Höllein Bau GmbH, Kirschäckerstr. 3, 96052 Bamberg entsprechend des Angebotes vom 30. Januar 2023 zur geprüften Angebotssumme von 39.356,12 EUR (brutto) zu vergeben.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 einzustellen.
| Abstimmung: | Für: | 14 | Gegen: | 3 |
Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bischberg;
hier: Vergabe des Fachloses 2 - rohrtechnische Installation im Hochbehälter Bischberg im Zusammenhang mit der Reduzierung des Härtegrades des Trinkwassers in der Tiefzone Bischberg
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt die Arbeiten für die rohrtechnische Installation im Hochbehälter Bischberg entsprechend des Angebotes vom 17. Januar 2023 in Höhe von 41.957,92 EUR (brutto) an die Firma EnWaT, Bachstr. 24-26, 96188 Stettfeld zu vergeben. In der Auftragssumme ist bereits die Wertung des Nebenangebotes sowie eines Nachlasses eingerechnet.
Die Firma EnWaT war die ausführende Firma der rohrtechnischen Installationsarbeiten im Zuge des Neubaus des Hochbehälters.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 einzustellen.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
Neubau der Kindertagesstätte „St. Matthäus“;
hier: Vergabe der Malerarbeiten
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Malerarbeiten für den Kindergarten St. Matthäus an die Firma Weipert GmbH, Schweinfurter Str. 20, 97488 Stadtlauringen entsprechend des Angebotes vom 26. Januar 2023 zur geprüften Angebotssumme von 49.164,26 EUR (brutto) zu vergeben.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 einzustellen.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
Teilsanierung Mittelschule Bischberg;
hier: Vergabe der Innentüren
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters dienen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt die Sanierung der Innentüren in der Mittelschule Bischberg an die mindestnehmende Firma Kram Möbelbauwerkstätte, Grassmannsdorf 4, 96138 Burgebrach entsprechend des Angebotes vom 2. Februar 2023 zur geprüften Angebotssumme von 155.225,98 EUR (brutto) zu vergeben.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 einzuplanen.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
Teilsanierung Mittelschule Bischberg;
hier: Vergabe der Trockenbauarbeiten
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters dienen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt die Trockenbauarbeiten für die Teilsanierung der Mittelschule Bischberg an die mindestnehmende Firma Trockenbau Grabanica, Landsknechtstr. 17, 96103 Hallstadt entsprechend des Angebotes vom 26.01.2023 zur geprüften Angebotssumme von 95.631,38 EUR (brutto) zu vergeben.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltplan 2023 einzuplanen.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 0 |
Teilsanierung Mittelschule Bischberg;
hier: Vergabe der Malerarbeiten
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Malerarbeiten in der Mittelschule Bischberg an die mindestnehmende Firma Neller Maler- und Putz GmbH, Heganger 27, 96103 Hallstadt entsprechend des Angebotes vom 26. Januar 2023 zur geprüften Angebotssumme von 23.059,82 EUR (brutto) zu vergeben.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan einzuplanen.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
Teilsanierung Mittelschule Bischberg;
hier: Vergabe der Schlosserarbeiten
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Schlosserarbeiten in der Mittelschule Bischberg an die Firma Fischer Stahlinform GmbH, Haßfurter Str. 6, 96173 Oberhaid entsprechend des Angebotes vom 2. Februar 2023 zur geprüften Angebotssumme von 75.906,53 EUR (brutto) zu vergeben.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltplan 2023 einzustellen.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
Teilsanierung Mittelschule Bischberg;
hier: Vergabe der Fliesenarbeiten
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Fliesenarbeiten in der Mittelschule Bischberg an die mindestnehmende Firma K+K Bau GmbH, Frühlingstr. 19, 90431 Nürnberg entsprechend des Angebotes vom 2. Februar 2023 in Höhe von 273.990,30 EUR (brutto) zu vergeben.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 einzuplanen.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
Teilsanierung Mittelschule Bischberg;
hier: Vergabe der elektrischen Anlage
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Sanierung der elektrischen Anlage in der Mittelschule Bischberg an die Firma Elektro Weis GmbH & Co KG, Industriestr. 6, 96120 Bischberg entsprechend des Angebotes vom 1. Februar 2023 zur geprüften Angebotssumme von 170.617,93 EUR (brutto) zu vergeben.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltplan 2023 einzustellen.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
Teilsanierung Mittelschule Bischberg;
hier: Vergabe der Gefahrenwarnanlage
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Gefahrenmeldeanlage an der Mittelschule Bischberg an die Firma RK Sicherheitstechnik, Kolpingplatz 10, 96260 Weismain entsprechend des Angebotes vom 9. Januar 2023 zur geprüften Angebotssumme von 24.872,64 EUR (brutto) zu vergeben.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 einzustellen.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
8. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberge“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach §13a BauGB im Bereich der Flurnummern 232/1, 232/15 und 233/4, Gemarkung Bischberg (Amselstraße 2);
hier: Vergabe von Ingenieurleistungen für Vermessung und Planungsleistungen
Beschluss:
Die Ausführungen des 1. Bürgermeisters Michael Dütsch dienen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 8. Änderung des Bebauungsplanes „Weinberge“ nach § 13 a Baugesetzbuch - BauGB - und die erforderlichen Vermessungsarbeiten an das Ingenieurbüro Weyrauther Ingenieurgesellschaft mbH, Markusstr. 2, 96047 Bamberg entsprechend des Honorarangebotes vom 16. November 2022 in Höhe von 9.591,40 EUR bzw. 3.650,92 EUR (jeweils brutto) zu vergeben.
Sämtliche anfallenden Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes sowie die Grundlagenvermessungen trägt der Antragsteller.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Vereinbarungen mit dem Antragsteller zu schließen. Die Verwaltung soll darauf hinwirken, dass es eine verkehrstechnische Lösung mit der Parkplatzsituation während der Bauzeit gibt und die Parkplätze soweit eine Nutzungsmöglichkeit, zuerst geschaffen werden.
| Abstimmung: | Für: | 17 | Gegen: | 1 |
4. Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelhüttenleithe“ im Bereich der Flurnummer 409, Gemarkung Bischberg, Weipelsdorfer Straße 36;
hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger, die im Rahmen der Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind. Zu den eingegangenen Anregungen wurden entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst. Durch die Abwägungsbeschlüsse wurden geringfügige Änderungen veranlasst.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bischberg beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelhüttenleithe“ in der Fassung vom 16. Februar 2023 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und billigt die Begründung in der Fassung vom 16. Februar 2023.
| Abstimmung: | Für: | 18 | Gegen: | 0 |
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