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Bischofsheimer Bote
Ausgabe 1/2025
Nachrichten aus dem Rathaus
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Aus der letzten Stadtratssitzung

Aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 10.12.2024

1.

Bauangelegenheiten

Für folgende Anträge wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

  • Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Garage mit Lagerraum auf dem Anwesen Fischzucht 16
  • Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung von einer Gaststätte und Gästezimmer zu 4 Mietwohnungen auf dem Anwesen Strutweg 20
  • Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Gerätehalle – Seecontainer mit Zwischenbau und Dachkonstruktion auf dem Anwesen Industriestraße 2

2.

Information über erteilte Zustimmungen in Bauangelegenheiten

Für den Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Osterburgstraße 27 wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Für den Antrag auf Fenstererneuerung des Nebengebäudes auf dem Anwesen Fl.Nr. 253 der Gemarkung Bischofsheim wurde nach Art. 6 BayDSchG die Zustimmung erteilt.

3.

Verteilung der Kulturfondsmittel 2024

Auch im Jahr 2024 stand zur Förderung der kulturellen Vereine im Stadtgebiet im Rahmen der freiwilligen Leistungen der Kulturfonds zur Verfügung.

Die Vereine wurden über den Bischofsheimer Boten entsprechend informiert und dabei auf­gefordert, Zuschussanträge zu stellen.

Der Stadtrat hat beschlossen, für Aufwendungen in Höhe von 84.598,92 € Zuschüsse in Höhe von 21.149,79 € aus dem städtischen Kulturfonds zu gewähren.

4.

Verteilung der städt. Sportfördermittel 2024

Die Stadt Bischofsheim gewährt den städtischen Sportvereinen jährlich eine Sportförderung.

Durch die Förderung des Sportbetriebs soll den Vereinen Unterstützung in der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben einerseits im personellen Bereich (wie z. B. der Beschäftigung von Übungsleitern), andererseits im sachlichen Bereich der Bewirtschaftung notwendiger Räume und Flächen oder ihrer Ausstattung mit Sport- oder Pflegegeräten gewährt werden.

Die städtischen Sportfördermittel 2024 wurden an Hand des vom Stadtrat festgelegten Schlüssels (= analog der Berechnung der staatlichen Vereinspauschale nach Mitgliedereinheiten) verteilt.

Darüber hinaus wird ein fester Anteil i.H.v. max. 5% des Haushaltsansatzes der Sportförderung für die Sportvereine verwendet, die keiner Dachorganisation angehören.

Der Stadtrat stimmte der Verteilung der Sportfördermittel i.H.v. insgesamt 30.000 € zu.

5.

Niederlegung des Stadtratsmandates durch Herrn Wagner

Herr Wagner hat schriftlich mitgeteilt, dass er sein Stadtratsmandat niederlegt. Der Stadtrat hat diesen Entlassungsantrag angenommen. Der Listennachfolger wird nun verständigt und hat eine Woche Zeit, über die Annahme des Amtes zu entscheiden.