Am oben genannten Zahlungstermin werden folgende Abgaben zur Zahlung fällig:
Grundsteuer A und B
Gewerbesteuer
2. Vorauszahlung Wasser- u. Kanalgebühren
Wenn Sie der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön für die oben genannten Abgaben ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir die offenen Forderungen zum Fälligkeitstermin Ihrem angegebenen Konto belasten.
Möchten Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
Wenden Sie sich bitte an Tel.: 09772/9101-26 oder kristin.handwerk@bischofsheim-rhoen.de
Vorteile eines SEPA-Lastschriftmandats
Sie ersparen sich:
• die lästige Überwachung von Zahlungsterminen
• die Anpassung bestehender Daueraufträge bei Ihrer Bank
• die Kosten der Bank für Daueraufträge
• evtl. Säumnisfolgen
Sie können das erteilte SEPA-Lastschriftmandat jederzeit schriftlich widerrufen. Darüber hinaus können Sie innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die Bedingungen Ihres Kreditinstitutes. Um Kosten für uns und für Sie zu sparen, bitten wir Sie vor der Stornierung uns zu kontaktieren.
Um Beachtung der oben genannten Fälligkeiten wird gebeten.