Aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 09.05.2023
| 1. | Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung |
Der Stadtrat hat folgende Aufträge erteilt:
| 2. | Bauangelegenheiten |
Für folgende Anträge wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt:
| 3. | Information über erteilte Zustimmungen in Bauangelegenheiten |
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine erteilten Zustimmungen in Angelegenheiten vor.
| 4. | Bürgerstiftung "Unser Bischofsheim - Festlegung der Inhalte der Errichtungsvereinbarung |
Gemeinnützige und soziale Projekte in der Heimat zu fördern, liegt vielen Menschen am Herzen. Dies zeigt das vielfältige Engagement in den unterschiedlichen Bereichen.
Die Sparkasse Bad Neustadt a. d. Saale hat die „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bad Neustadt a. d. Saale“ errichtet.
In diese Stiftergemeinschaft können neben Unterstiftungen von Bürgern und Unternehmen auch kommunal initiierte Stiftungen integriert werden. Zuwendungen können als Spende für die zeitnahe Zweckverwirklichung oder zur Erhöhung des Stiftungsvermögens erfolgen.
In der Stadtratssitzung vom 21.02.2022 wurde die Gründung der Stiftung „Unser Bischofsheim i.d.Rhön“ mit einem Dotationskapital i.H.v. 10.000 € in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bad Neustadt a.d.Saale beschlossen.
Die Stiftung „Unser Bischofsheim i.d.Rhön“ soll das bürgerschaftliche Engagement in verschiedenen Bereichen wecken und fördern.
Die Stiftung stellt ein aktives Angebot innerhalb der Stadt Bischofsheim dar, sich ehrenamtlich, aber auch finanziell durch Spenden, Zustiftungen oder Vermächtnissen zu engagieren.
Um die Errichtung der Stiftung weiter voranzutreiben, war es notwendig, die Inhalte der Errichtungsvereinbarung festzulegen.
Wesentliche Inhalte der Vereinbarung sind die Festlegung des Dotationskapitals, der Festlegung und Aufgaben des Stiftungsrates, der gemeinnützigen und mildtätigen Stiftungszwecke sowie die Verwaltungskosten.
Der Stadtrat stimmte der Errichtungsvereinbarung der Bürgerstiftung „Unser Bischofsheim“ mit der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG zu.
| 5. | Antrag des RWV Haselbach e.V. auf Zuschuss zur Neuanschaffung eines Vereinsbusses |
Der RWV Haselbach e.V. hat den alten Vereinsbus durch einen neuen Vereinsbus ersetzt.
Der Vereinsbus wird für die verschiedenen sportlichen Aktivitäten benötigt. Aufgrund der steigenden Kosten für die Unterhaltung des bisherigen Vereinsbusses wurde die Neuanschaffung eines Vereinsbusses beschlossen.
Der Stadtrat bewilligte dem RWV Haselbach e.V. einen Zuschuss zur Neuanschaffung eines Vereinsbusses in Höhe von 10% der tatsächlichen Kosten, somit 4.132,63 €.
| 6. | Antrag der Kgl. Privil. Schützengesellschaft Bischofsheim auf Zuschuss zum Umbau der Luftgewehr-/Luftpistolenstände |
Die Kgl. Priv. Schützengesellschaft Bischofsheim ist Eigentümer des Grundstücks Bauersbergstr. 67, auf dem das Schützenhaus steht.
Die vorhandenen acht Luftgewehr-/Luftpistolenstände mit Seilzuganlage sollen auf elektronische/digitale Trefferaufnahme und /-anzeige umgebaut werden. Zudem soll die Standbeleuchtung angepasst werden.
Durch diese Maßnahme wird die Schießanlage erheblich aufgewertet. Die Ausbildung insbesondere der Jungschützen/-innen kann durch die neue Technik optimiert werden.
Der Stadtrat bewilligte der Königlich privilegierten Schützengesellschaft Bischofsheim einen Zuschuss zu den geplanten Investitionsmaßnahmen an den Luftgewehr-/Luftpistolenständen i.H.v. 10 % der tatsächlichen Bruttoinvestitionskosten, maximal 2.908,20 €.
| 7. | Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Wegfurt auf dem Anwesen Hauptstraße 13 |
In der Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2022 wurde die Neubeschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Wegfurt beschlossen. Hieraus resultiert eine notwendige Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses. Die Entwurfsplanung zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses ist mittlerweile abgeschlossen und mit dem Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz der Regierung von Unterfranken abgestimmt und wird in der Sitzung vorgestellt. Die Baukosten belaufen sich laut Kostenschätzung auf 864.000,00 € brutto. Hinzu kommen die Kosten für die Abgasabsauganlage und Stiefelwaschanlage i.H.v. ca. 15.000,00 €. Eine Stellplatzförderung in Höhe von 31.800,00 € gemäß der Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens wurde in Aussicht gestellt.
Der Stadtrat beschloss, einen Zuwendungsantrag für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Wegfurt gemäß Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie zu stellen.