Titel Logo
Bischofsheimer Bote
Ausgabe 11/2026
Nachrichten aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Nachrichten aus dem Rathaus

TOP 1

Vereidigung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder

Gemäß Art. 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) sind in der ersten stattfindenden öffentlichen Sitzung der Amtszeit alle Stadtratsmitglieder zu vereidigen.

Die neuen Stadtratsmitglieder Frank Büttner, Veronika Enders, Jens Ihde, Matthias Klug, Florian Reder, Kevin Schleicher und Florian Vorndran legten den Eid vor dem Ersten Bürgermeister ab.

TOP 2

Wahl und Vereidigung des weiteren (zweiten) Bürgermeisters

Die Wahl der weiteren Bürgermeister ist in Art. 51 Abs. 3 GO geregelt. Zur Wahl des zweiten Bürgermeisters wurde Patrick Bauer (CSU) vorgeschlagen. Bei 16 stimmberechtigten Stadtratsmitgliedern wurde Herr Bauer mit 16 Stimmen gewählt.  

TOP 3

Wahl und Vereidigung eines weiteren (dritten) Bürgermeisters

Für die Wahl gelten die gleichen Grundsätze wie für die Wahl des Zweiten Bürgermeisters. Vorgeschlagen wurden Kevin Schleicher (CSU) und Veronika Enders (FWG).

Bei 16 stimmberechtigten Stadtratsmitgliedern erhielt Veronika Enders 11 Stimmen und Kevin Schleicher 5 Stimmen.

Frau Enders wurde vom Ersten Bürgermeister vereidigt.

TOP 4

Festsetzung der Entschädigung des zweiten Bürgermeisters

Der Zweite Bürgermeister erhält als Aufwandsentschädigung jährlich insgesamt eine Monatsvergütung des Ersten Bürgermeisters. Der Betrag wird in monatlichen Teilbeträgen ausbezahlt.

TOP 5

Festsetzung der Entschädigung des dritten Bürgermeisters

Die Aufwandsentschädigung wurde im Jahr 2020 auf monatlich 200 € festgesetzt. Aufgrund beamtenrechtlicher Besoldungsanpassungen erhöhte sich der Betrag auf derzeit 219,94 € monatlich.

TOP 6

Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Die Satzung wurde beschlossen und ist in dieser Ausgabe des Bischofsheimer Boten im amtlichen Teil abgedruckt.

TOP 7

Erlass der Geschäftsordnung

Der Stadtrat gibt sich gemäß Art. 45 Abs. 1 GO für die Dauer seiner Amtszeit eine Geschäftsordnung. Darin sind insbesondere geregelt:

-

Form und Frist der Ladung,

-

Bestimmungen über den Geschäftsgang des Stadtrates (Ladung, Tagesordnung, Ablauf der Sitzung, Wortmeldung, Abstimmungsreihenfolge usw.)

-

Aufgaben des Bürgermeisters (Richtlinien für die Zuständigkeiten nach Art. 37 und Übertragung weiterer Aufgaben)

TOP 8

Bestellung der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses

Nach § 2 der Satzung zur Regelung der Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird ein Rechungsprüfungsausschuss mit fünf Mitgliedern gebildet. Gemäß Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO ist bei der Besetzung dem Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen. Demnach erhält die CSU zwei feste Sitze und die BGLW, die BGLH sowie NEO je einen festen Sitz im Rechnungsprüfungsausschuss.

Den Wählergruppen steht ein verbindliches Vorschlagsrecht zu. Der Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

Partei

Mitglied

Stellvertreter

CSU

Klaus Seiffert

Matthias Klug

CSU

Kevin Schleicher

Michael Geis

BGLW

Karl-Heinz Weikard

Jens Ihde

BGLH

Roland Mai

Florian Reder

NEO

Frank Büttner

Philipp Enders

Zum Vorsitzenden des Rechungsprüfungsausschusses wurde Klaus Seiffert bestimmt.

TOP 9

Bestellung der Beauftragten nach der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gemäß § 3 der Satzung zur Regelung der Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sind verschiedene Beauftragte zu bestellen. Folgende Stadtratsmitglieder wurden bestellt:

a)

Sozial-, Senioren-und Behindertenbeauftragte: Veronika Enders, Vertreter Florian Reder

b)

Kultur- und Tourismusbeauftragte: Kevin Schleicher, Matthias Klug, Vertreter Philipp Enders

c)

Jugendbeauftragter: Michael Geis, Vertreter Kevin Schleicher, Frank Büttner

d)

Öko- und Biosphärenbeauftragter: Florian Vorndran, Vertreter Manfred Markert, Philipp Enders

e)

Beauftragter für Feuerbeschauen: Jens

Ihde, Vertreter Karl-Heinz Weikard

TOP 10

Bestellung eines Mitglieds und eines Stellvertreters der Schulverbandsversammlung

Der Schulverbandsversammlung gehört der Erste Bürgermeister kraft Amtes an. Die Zahl der Schüler im Mittelschulbereich aus Bischofsheim i.d.Rhön beträgt am Stichtag 01.10.2025 61. Damit erhöht sich die Zahl der Verbandsräte gemäß § 2 Abs. 1 Buchstabe a der Verbandssatzung um ein weiteres Mitglied (Art. 9 Abs. 3 Satz 3 BaySchFG).

Der Stadtrat bestellte aufgrund der Schülerzahl Stadtratsmitglied Kurt Viernickel als Mitglied der Schulverbandsversammlung sowie Stadtratsmitglied Roland Mai als dessen Vertreter.

TOP 11

Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden der Rudi Jung Stiftung

Vorsitzender der Stiftung ist der jeweils amtierende Bürgermeister der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön, der jeweilige Kämmerer ist Geschäftsführer. Darüber hinaus wählt der Stadtrat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Amtsperiode ein weiteres Mitglied, das als stellvertretender Vorsitzender fungiert.

Zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden der Rudi Jung Stiftung wurden Michael Geis (CSU) und Frank Büttner (NEO) vorgeschlagen. Bei 16 stimmberechtigten Stadtratsmitgliedern erhielt Frank Büttner 8 Stimmen, Michael Geis 6 Stimmen und Roland Mai 1 Stimme. Eine Stimme war ungültig.

Damit wurde Frank Büttner zum stellvertretenden Vorsitzenden der Rudi Jung Stiftung für die Wahlperiode 2026 bis 2032 gewählt.

TOP 12

Wahl des weiteren Mitglieds des Stiftungsrates der Bürgerstiftung "Unser Bischofsheim"

Gemäß § 8 der Errichtungsvereinbarung der Stiftung besteht der Stiftungsrat aus 3 Personen. Ständige Mitglieder des Stiftungsrates kraft Amtes sind der jeweils amtierende Erste Bürgermeister und der jeweils amtierende Zweite Bürgermeister.

Darüber hinaus wird ein weiteres Mitglied vom Stadtrat aus seiner Mitte in den Stiftungsrat gewählt.

Zur Wahl des weiteren Mitglieds des Stiftungsrates der Bürgerstiftung „Unser Bischofsheim“ wurden Kurt Viernickel (CSU) und Roland Mai (BGLH) vorgeschlagen.

Bei 16 stimmberechtigten Stadtratsmitgliedern erhielt Roland Mai 9 Stimmen und Kurt Viernickel 6 Stimmen. Eine Stimme war ungültig

Damit wurde Roland Mai zum weiteren Mitglied des Stiftungsrates der Bürgerstiftung „Unser Bischofsheim“ für die Wahlperiode 2026 bis 2032 gewählt.

TOP 13

Verschiedenes

Zweiter Bürgermeister Bauer berichtet, dass an ihn mehrfach herangetragen wurde, dass aufgrund der Vollsperrung zwischen Bischofsheim und Weisbach das Verkehrsaufkommen in Unterweißenbrunn deutlich zugenommen hat, da zahlreiche Verkehrsteilnehmer nicht die ausgeschilderte Umleitungsstrecke benutzen. Erster Bürgermeister Seiffert teilt mit, dass ein Termin mit dem Straßenbaulastträger zur Besprechung und Klärung der Angelegenheit anberaumt wird.