| TOP 1 | Information über erteilte Zustimmungen in Bauangelegenheiten |
| Für folgende Anträge nach Art. 6 BayDSchG wurde die Zustimmung erteilt: | |
| • | Anbringung eines Schaukastens aus Holz an der Fassade, Gerberzwinger 2 |
| • | Montage einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung zum Eigenverbrauch auf den Nebengebäuden, Hofstraße 10 |
| • | Erneuerung der Fenster und der Haustüre, Schwedenstraße 22 |
| TOP 2 bis 4 | Satzungsänderungen |
| Folgende Satzungen wurden geändert: | |
| • | Entwässerungssatzung vom 20.03.2013 |
| • | Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 20.03.2013 i.d.F. vom 12.08.2020 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 24.07.2014 i.d.F. vom 12.08.2020 |
Die Änderungssatzungen sind im amtlichen Teil dieser Ausgabe des Bischofsheimer Boten abgedruckt. Die durchgeschriebenen Fassungen sind auf der Homepage veröffentlicht (Rathaus & Politik -> Ortsrecht)
| TOP 5 | Evaluierung und Fortschreibung des ISEK 2010 - Abstimmung des fortgeschriebenen Maßnahmeplans und Beschlussfassung hierzu |
Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) aus dem Jahr 2010 muss fortgeschrieben werden. Hierbei gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Erstellung, d.h. es müsste ein Büro beauftragt und der Prozess durchlaufen werden. Da die Stadt Bischofsheim den Maßnahmekatalog aus dem Jahr 2010 in weiten Teilen umgesetzt hat, besteht allerdings ausnahmsweise Einverständnis die „Laufzeit“ des ISEK auf 15 Jahre zu verlängern. Dann kann man noch eine „Übergangszeit“ von zwei Jahren anhängen, so dass das bestehende ISEK letztendlich bis 2027 gültig ist. Voraussetzung ist allerdings eine vereinfachte Evaluierung in Form einer Übersicht über die umgesetzten und die aufgegebenen Maßnahmen sowie eine Fortschreibung des Maßnahmekatalogs. In die Fortschreibung sind die gegenwärtig laufenden Maßnahmen sowie die noch geplanten Maßnahmen aufzunehmen.
Die Verwaltung hate in Abstimmung mit dem ersten Bürgermeister hierzu wie Tabellen erstellt, die dem Stadtrat vorgelegt wurden. Diese dienen als Leitfaden und Entscheidungsgrundlage. Die Listen wurden vom Stadtrat genehmigt.
| TOP 6 | Verschiedenes |
Der ersten Bürgermeister weist auf die Bürgerbefragung hin, die bereits durchgeführt wird. Ein Aufruf zur Teilnahme wurde bereits im Bischofsheimer Boten, auf der Homepage, veröffentlicht. Weitere Aufrufe folgen über social media und Presse. Der Stadtrat hofft auf rege Beteiligung.