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Bischofsheimer Bote
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Antragsunterlagen

Bekanntmachung

Die Stadt Bischofsheim i.d.Rhön beantragte mit Schreiben vom 12.10.2022 die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Strut“, in die Brend Gewässer III. Ordnung.

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld beabsichtigt, die hierzu gem. § 10 Abs. 1 i. V. m. § 15 des Wasserhaushaltsgesetzes erforderliche gehobene Erlaubnis unter Festsetzung von Inhalts- und Nebenbestimmungen zu erteilen.

Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen liegen für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 05.07.2023 bis 04.08.2023 in der Geschäftsstelle der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön, Zimmer 12, während der Dienststunden (Mo. bis Do. von 08:00 Uhr – 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr) aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Rhön-Grabfeld, Zimmer 346, oder bei der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön, Zimmer 12, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird nach Ablauf der Einwendungsfrist in einem Erörterungstermin beraten. Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können und dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.