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Bischofsheimer Bote
Ausgabe 13/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Nachrichten aus dem Rathaus

TOP 1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Der Stadtrat hat folgende Aufträge erteilt:

  • Rahmenauftrag für Zeitvertragsarbeiten 2024 bis 2027, Dietmar Quillmann aus Bischofsheim, 311.729,07 €
  • Generalsanierung Kindergarten Oberweißenbrunn - Nachtrag Bodenbelagsarbeiten; Firma Damian Werner GmbH aus Kalbach; um 7.562,15 € auf 39.757,24 €
  • Freiflächengestaltung Rhönhalle Frankenheim - Auftragsvergabe Elektroinstallation; Fa. Stumpff Elektrotechnik aus Ostheim v.d.Rhön; 41.080,47 € brutto

TOP 2 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage mit der Aufschrift „Rhönmomente“ an der Fassade des Anwesens Marktplatz 12

Für den Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage mit der Aufschrift „Rhönmomente“ an der Fassade des Anwesens Marktplatz 12 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

TOP 3 Information über erteilte Zustimmungen in Bauangelegenheiten

Für folgende Anträge nach Art. 6 BayDSchG wurde die Zustimmung erteilt:

  • Antrag auf Austausch der Hauseingangstüre und Einbau einer Terrassentüre im rückwärtigen Bereich des Anwesens Hofstraße 8
  • Antrag auf Neuanstrich der Wohnhausfassade mit Montage einer Photovoltaikanlage zur Eigenstromerzeugung auf dem Nebengebäude des Anwesens Hofstraße 8
  • Antrag auf Austausch der Haustüre des Anwesens Herrngasse 1

TOP 4 Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters

Die Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters ist in Art. 34 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt. Bisher waren die Bürgermeister in Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohner Ehrenbeamte, wenn nicht der Gemeinderat durch Satzung bestimmt, dass der Erste Bürgermeister Beamter auf Zeit sein soll. Die Stadt Bischofsheim i.d.Rhön hat seit 31.12.2007 eine Einwohnerzahl von unter 5.000 und hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Seit 2023 wurde die Schwelle der regelmäßigen Hauptamtlichkeit eines Bürgermeisters ab der nächsten Wahl von 5.000 auf 2.500 Einwohner abgesenkt.

Das Bayerische Innenministerium empfiehlt aus Rechtssicherheitsgründen sich rechtzeitig vor der nächsten Bürgermeisterwahl nochmals mit der Rechtsstellung zu befassen und dabei auch die Absenkung der Regelschwelle einzubeziehen.

Der Stadtrat beschloss, dass der Erste Bürgermeister auch künftig Beamter auf Zeit sein soll. Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön wurde bestätigt.

TOP 5 Information zur Evaluierung und Neuerstellung des ILEK für die Kreuzbergallianz und Beschlussfassung zur Weiterführung der Zusammenarbeit einschließlich Finanzierung der Eigenmittel

Die Mitgliedskommunen der Kreuzbergallianz arbeiten in verschiedenen Handlungsfeldern zusammen, um die Region gemeinsam als Arbeits-, Erholungs-, Natur und Lebensraum attraktiv zu gestalten und die Mitgliedskommunen in ihren Funktionen zu stärken.

Das ILEK Kreuzberg wurde ursprünglich von den Gemeinden Bischofsheim, Sandberg und Wildflecken erarbeitet und veröffentlicht. Nach dem Beitritt der Gemeinden Schönau und Oberelsbach wurde das Konzept erweitert. Zum 01.05.2018 kündigte der Markt Wildflecken seine Mitgliedschaft und ist seither nur noch „weiteres“ ordentliches Mitglied.

Da für den Zeitraum 2024 bis 2025 eine Neuerstellung des ILEK ansteht, wurde im Rahmen eines Seminars die Evaluierung der ILEK-Fortschreibung aus dem Jahr 2019 durchgeführt.

Im Seminar wurden Schwachpunkte aus dem alten ILEK identifiziert, die Inhalte der Handlungsfelder optimiert und fünf Handlungsfelder mit Querschnittsthemen festgelegt.

Die künftigen Handlungsfelder sind die Orts- und Innenentwicklung, Mobilität und Grundversorgung, Freizeit und Erholung, Interkommunale Zusammenarbeit und Landwirtschaft, Landschaft, Biodiversität und Direktvermarktung. Die Querschnittsthemen sind Öffentlichkeitsarbeit und Informationsfluss, Digitalisierung und Klimaschutz.

Auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse und der Datenerfassung bestehender Konzepte soll das ILEK der Region neu erstellt werden.

Das Konzept ist die Voraussetzung für weitere Förderungen im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung. Vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken wird eine Zuwendung in Höhe von 75 % für die ILEK-Neuerstellung in Aussicht gestellt. Die verbleibenden 25 % (Schätzung 10.000 €) sollen nach den Einwohnerzahlen zum Stand 30.06.2023 unter den Mitgliedskommunen aufgeteilt werden.

Für die Umsetzungsbegleitung wird vom ALE für die nächste Förderperiode ein Fördersatz in Höhe von 50 % in Aussicht gestellt.

Seit dem Jahr 2010 hat die Kreuzbergallianz für die Erstellung des ILEK und die Fortschreibung, vertiefende Konzepte/Studien (Energie, Kernwege und Flächenmanagement), Umsetzungsbegleitung, Sachausgaben und Öffentlichkeitsarbeit sowie das Regionalbudget rund 1,4 Mio. Euro vom ALE Unterfranken erhalten. Weitere Zuwendungen flossen für Einzelmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung (Verfahren und Programme des ALE), über die Städtebauförderung der Regierung von Unterfranken (separate ISEKs) und weitere Kooperationspartner für die Umsetzung von Projekten.

Der Stadtrat bestätigte die weitere Mitgliedschaft in der Kreuzbergallianz e. V. und beauftragte den ILE-Vorsitzenden, Ersten Bürgermeister Georg Seiffert mit der Ausschreibung der ILEK-Neuerstellung, der Beantragung der Zuwendungen hierfür beim ALE Unterfranken sowie der Beauftragung des von der Lenkungsgruppe ausgewählten Fachplanungsbüros, sobald die förderrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Der Stadtrat stimmte zu, dass die ILE-Umsetzungsbegleitung weiterhin beschäftigt wird, um die Projekte aus dem neu erstellten ILEK umzusetzen.