TOP 2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
Der Stadtrat hat folgende Aufträge erteilt:
TOP 3 Information über erteilte Zustimmungen in Bauangelegenheiten
Der Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von örtlichen Bauvorschriften für den Neubau einer Doppelgarage auf dem Anwesen Tulpenweg 4 wurde bewilligt.
Der Antrag auf Ersatzbau eines Wochenendhauses auf dem Grundstück Wochenendsiedlung 17 wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelt.
Für den Antrag auf Montage einer Photovoltaikanlage zur Eigenstromerzeugung auf dem Anwesen Holzberg 1 wurde nach Art. 6 BayDSchG die Zustimmung erteilt.
TOP 4 Bewilligung von Fördermitteln nach dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön für Investitionen zur Revitalisierung der Ortskerne für das Anwesen Rhönstraße 8.
Die neuen Eigentümer des Anwesens Rhönstraße 8 beabsichtigen das bestehende Wohnhaus zu eigenen Wohnzwecken zu sanieren und zugunsten eines besseren Wohnzuschnitts umzubauen. Die geplanten Sanierungs- und Umbaumaßnahmen wurden mit dem Architekturbüro Bergmann abgestimmt.
Der Stadtrat stellte fest, dass die Fördervoraussetzungen für das Anwesen Rhönstraße 8 vorliegen und bewilligte eine Förderung aus dem Kommunalen Förderprogramm zur Revitalisierung der Ortskerne in Höhe von 36.000,00 €.
TOP 5 Entscheidung über die grundsätzliche Förderfähigkeit nach dem Kommunalen Förderprogramm zur Revitalisierung der Ortskerne für das Anwesen Gersfelder Straße 23.
Die neuen Eigentümer des Anwesens Gersfelder Straße 23 beabsichtigen das Bestandsgebäude zu sanieren und für die Eigennutzung als vierköpfige Familie umzubauen.
Die Fördervoraussetzungen sind, bis auf den Leerstand des Gebäudes von mindestens einem Jahr, erfüllt. Durch die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen soll das Bestandsgebäude für eine vierköpfige Familie nutzbar gemacht werden. Damit wird ein drohender Leerstand vermieden. In begründeten Einzelfällen ist gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 des Kommunalen Förderprogramms eine sofortige Förderung möglich, wenn dadurch ein drohender Leerstand vermieden werden kann.
Der Stadtrat stellte fest, dass für das Anwesen Gersfelder Straße 23 die Fördervoraussetzungen mit Ausnahme des Mindestleerstands vorliegen. Eine Abweichung vom Mindestleerstand von zwölf Monaten wurde gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 des Kommunalen Förderprogramms erteilt. Es wurde eine Förderung aus dem Kommunalen Förderprogramm zur Revitalisierung der Ortskerne in Höhe von 37.000,00 € bewilligt.