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Bischofsheimer Bote
Ausgabe 15/2026
Nachrichten aus dem Rathaus
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Nachrichten aus dem Rathaus

TOP 1

Vorstellung des Projekts "Gedenkstelle Sternenkinder" auf dem Friedhof Bischofsheim

Die staatliche Berufsfachschule für Holzbildhauer Bischofsheim hat das Thema Sternenkinder in der 12. Klasse bezüglich der Gestaltung eines Gedenkortes auf dem Friedhof Bischofsheim behandelt.

Ein Sternenkind ist ein Kind, das während der Schwangerschaft, bei oder kurz nach der Geburt verstirbt.

Die Schülerinnen und Schüler sollten eine Skulptur oder ein Relief zum Thema entwerfen.

Neben den Stadtratsmitgliedern waren auch Vertreter der verschiedenen Konfessionen zur Vorstellung eingeladen. Die Schülerin und Schüler präsentierten die Entwürfe.

Am Ende bedankte sich Erster Bürgermeister Seiffert bei den Schülern und der Schülerin für ihre geleistete Arbeit. Ob das Projekt umgesetzt wird, und wenn ja, welches Modell ausgewählt wird, muss der Stadtrat in einer späteren Sitzung beraten und beschließen.

 

 

TOP 2

Grundsatzbeschluss zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Unterweißenbrunn auf dem Anwesen Brendstraße 97 (Fl.Nr. 145 der Gemarkung Unterweißenbrunn).

In der Sitzung des Stadtrates vom 21.02.2022 wurde die Neubeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs-Wasser (TSF-W) für die Freiwillige Feuerwehr Unterweißenbrunn beschlossen. Hieraus resultiert der erforderliche Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Die Entwurfsplanung zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses ist mittlerweile abgeschlossen und mit dem Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Die Investitionskosten belaufen sich laut Kostenschätzung auf 1.112.205,42 € brutto. Eine Förderung des Neubaus in Höhe von 336.000,00 € gemäß Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR wurde in Aussicht gestellt.

Der Stadtrat beschloss, einen Zuwendungsantrag für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Unterweißenbrunn gemäß Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie zu stellen.

TOP 3

Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Der Stadtrat hat den Auftrag zur Beschaffung einer Mähmaschine des Typs Amazone Profihopper PH 1500 CAP – BayWa AG Niederlassung Bad Brückenau erteilt.

TOP 4

Bauangelegenheiten

Für folgende Anträge wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt:

Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Feuerwehrhauses auf dem Anwesen Brendstraße 97

Änderungsantrag zum Teilabbruch und Neubau am bestehenden Wohnhaus auf dem Anwesen Gerberzwinger 28

TOP 5

Information über erteilte Zustimmungen in Bauangelegenheiten

Der Antrag auf isolierte Befreiung zur Umsetzung einer vorhandenen Fertiggarage von der Westseite zur Südseite des Baugrundstückes auf dem Anwesen Tulpenweg 4 wurde bewilligt.

Für folgende Anträge nach Art. 6 BayDSchG wurde die Zustimmung erteilt:

Antrag auf Anbringung einer Werbeanlage auf dem Schaufenster des Anwesens Löwenstraße 2

Antrag auf Anbringung einer Werbeanlage auf dem Schaufenster des Anwesens Löwenstraße 4a

Folgende verfahrensfreie Nutzungsänderungen nach Art. 57 Abs. 4 Nr. 1 BayBO wurden angezeigt:

Nutzungsänderung im Erdgeschoss des Anwesens Löwenstraße 2 vom Blumenladen zum Tattoo-Studio.

Nutzungsänderung im Erdgeschoss des Anwesens Löwenstraße 4a vom Ausstellungsraum zum Tattoo-Studio.

TOP 6

Bewilligung von Fördermitteln nach dem Kommunalen Förderprogramm zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet "Altstadt" für das Anwesen Pfarrgasse 3.

Die neuen Eigentümer des Anwesens Pfarrgasse 3 beabsichtigen das auf dem Grundstück befindliche Wohnhaus zu sanieren, den nordwestlichen Anbau abzubrechen und als Ersatzanbau einen Pultdachanbau mit Satteldachpergola zu errichten. Die geplanten Maßnahmen wurden im Vorfeld mit Stadtplaner Jürgen Bergmann und Energieberater Michael Kirchner besprochen und abgestimmt. Der Stadtrat stellte fest, dass die Fördervoraussetzungen für das Anwesen Pfarrgasse 3 vorliegen und bewilligte eine Förderung aus dem Kommunalen Förderprogramm zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet „Altstadt“ in Höhe von 50.000,00 €.

TOP 7

Änderungsvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Standesamtes

Mit Beschluss vom 14.02.2012 hat der Stadtrat der Übertragung der Aufgaben des Standesamts an die Stadt Bad Neustadt a.d. Saale mit Wirkung vom 01.06.2012 zugestimmt.

Hierfür wurde eine Vereinbarung zwischen der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön und der Stadt Bad Neustadt a.d. Saale abgeschlossen.

Die Gemeinden, deren Standesamtsaufgaben die Stadt Bad Neustadt übernimmt, zahlen als Gegenleistung eine jährliche Standesamtsumlage.

Die Stadt Bad Neustadt a.d. Saale hat nun mitgeteilt, dass die Umlage die jährlich entstehenden Kosten aufgrund der damaligen Festsetzungen nicht mehr ansatzweise decken. Die Personal- und Sachkosten sind in den vergangenen Jahren überproportional angestiegen.

Aufgrund dessen wurde die Umlage neu kalkuliert. Die Kalkulation hat eine Standesamtsumlage von 4,82 € pro Einwohner ergeben.

Der Stadtrat stimmte der Änderungsvereinbarung der Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Standesamts gemäß Art. 2 AGPStG, mit Wirkung zum 01.01.2027 zu.