TOP 1 Förderantrag "Klimaangepasstes Waldmanagement"
Bereits im November 2022 wurde der Stadtrat über das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ unterrichtet. Die Förderbedingungen und die Auswirkungen auf die Bewirtschaftung des Stadtwaldes wurden erläutert. Zum damaligen Zeitpunkt wurde noch keine Entscheidung getroffen. Nachdem inzwischen weitere Informationen vorliegen, hat der Stadtrat nun die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag einzureichen. Sobald der Zuwendungsbescheid vorliegt, muss endgültig über die Teilnahme an dem Förderprogramm entschieden werden. Die Eckpunkte im Groben:
| • | Bei einer Waldfläche von 1.600 ha errechnet sich eine Fördersumme von jährlich ca. 123.000 €. Die Förderung wird für 10 Jahre gezahlt. Die Bindefrist beträgt 10 Jahre, für den Nutzungsverzicht auf 5 % der Fläche 20 Jahre. |
| • | Es müssen 5 Habitatbäume je ha ausgewiesen werden, dies entspricht einem weiteren Nutzungsverzicht von ca. 80 ha. |
| • | Die Markierung der Habitatbäume sind vom Zuwendungsempfänger zu bezahlen. |
| • | Die praktischen Vorgaben müssen im laufenden Betrieb umgesetzt werden: |
| - | Verjüngungsgebot vorrangig standortheimischer Baumarten |
| - | Sukzessionsgebot auf Kleinflächen |
| - | Kahlschlagverzicht, inkl. 10% Teilnutzungsverzicht bei Kalamitäten |
| - | Habitatbaum(-anwärter-)ausweisungen (5 je ha) |
| - | Abstand bei Rückegassenneuanlage 30 m |
| - | Pflanzenschutzmittelverzicht (Ausnahmen Schutz der Bestände und Lagerholz) |
| - | Wasserrückhaltung (beim Wegebau) |
| - | Nutzungsverzicht auf 5% der Waldfläche (Verkehrssicherung erlaubt, Holz bleibt im Wald) |
| • | Die Fläche mit Nutzungsverzicht bedeutet angesichts der oft blocküberlagerten, schwachen Standorte keine große Einschränkung. Ein Vorschlag hierfür ist in Bearbeitung. |
| • | Welche Aufwendungen mit zunehmendem Totholz aufgrund der Verkehrssicherungspflichten und während der Holzernte zu erwarten sind, ist noch nicht absehbar. |
| • | Die Bewirtschaftung wird z.B. durch größere Rückgassenabstände aufwendiger. |
TOP 2 und 3 Bauangelegenheiten
Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung einer Lagerhalle auf den Fl.Nrn. 3731, 3654 und 3655 der Gemarkung Bischofsheim i.d.Rhön wurde erteilt.
Für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in der Frühlingstraße 4 wurden die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Hinblick auf die Firsthöhe von 9,14 m nicht erteilt. Der Stadtrat stellte eine Zustimmung in Aussicht, wenn die Firsthöhe auf max. 8 m verringert wird.
TOP 4 Verschiedenes
Bürgermeister Seiffert informierte die Stadtratsmitglieder, dass er zahlreiche positive Rückmeldungen zum Stadtfest bekommen hat. Das Stadtfest war dank der guten Vorbereitung durch das neue Team der Touristinformation ein voller Erfolg.