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Bischofsheimer Bote
Ausgabe 16/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Nachrichten anderer Stellen und Behörden - Aufbewahrung des Beitragbescheids

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft rät Beitragsbescheid für 2022 aufbewahren

Bis Anfang August verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar- tenbau (SVLFG) die Beitragsbescheide der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) für 2022. Im Mitgliedermagazin „LSV kompakt“ und auf ihrer Internetseite www.svlfg.de gibt die SVLFG Informationen zu den Eckpunkten. Auch nachdem der Beitrag bezahlt wurde, empfiehlt die SVLFG, den Bescheid aufzubewahren.

Der Beitragsbescheid der LBG wird inzwischen in unterschiedlichen Bereichen als Nachweis der Anmeldung und Mitgliedschaft anerkannt. Das gilt zum Beispiel für den Antrag auf das „grüne Nummernschild“ oder andere Vorteile, die nur für aktive Landwirte bestimmt sind. Seit 2023 wird damit auch der „Aktive Betriebsinhaber“ beim jährlichen Förderantrag nach- gewiesen.

Allein im Zusammenhang mit den Förderanträgen wurde die SVLFG von den Landwirten in etwa 50.000 Fällen gebeten, den letzten Beitragsbescheid erneut zu übersenden. Nicht sel- ten geschah dies unter Zeitdruck, da das Fristende nahte. Der SVLFG wurde in diesem Zu- sammenhang zwar keine Aufgabe übertragen, gleichwohl wurden die Wünsche im Interesse der Mitglieder erfüllt. Allerdings wird diese Aufgabe nicht jedes Jahr erneut bewältigt wer- den können.

Die SVLFG rät daher, den letzten Beitragsbescheid aufzubewahren oder sich eine Kopie zu machen, wenn dieser zum Beispiel an den Steuerberater gegeben wird. Dann ist der Be- scheid für andere Zwecke stets zur Hand.

Noch besser ist die Anmeldung zum Versichertenportal „Meine SVLFG“ unter https://por- tal.svlfg.de/svlfg-apps/login und die Nutzung des digitalen Postfaches. Auch ältere Doku- mente stehen dort zur Verfügung oder können angefordert werden. Dadurch werden der ei- gene Aufwand sowie der für die Verwaltung verringert und die Verwaltungskosten entlastet.