Flurneuordnung Schönau a.d.Brend 3
Gemeinde Bastheim und Schönau a.d.Brend, Landkreis Rhön-Grabfeld
Vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken vom 27.08.2024
Bekanntmachung
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Beteiligten zum 16.12.2024 in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen und die sofortige Vollziehung angeordnet (§§ 65, 66 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG -; § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -).
Die vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken vom 27.08.2024 und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung sind in der Verwaltung der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön, Kirchplatz 4, 97653 Bischofsheim i.d.Rhön, vom 07.10.2024 mit 21.10.2024 ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Die vorläufige Besitzeinweisung und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung können innerhalb von vier Monaten ab dem 16.09.2024 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „vorläufige Besitzeinweisung“ eingesehen werden
(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php/).
Bischofsheim i.d.Rhön,