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Bischofsheimer Bote
Ausgabe 19/2023
Nachrichten aus dem Rathaus
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Aus der Stadtratssitzung

TOP 1

Bauangelegenheiten

Für folgende Anträge wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt:

Antrag auf Vorbescheid für den Bau einer landwirtschaftlichen Gerätehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 4257 Gemarkung Oberweißenbrunn

Antrag auf Vorbescheid für den Bau einer landwirtschaftlichen Gerätehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 4258 Gemarkung Oberweißenbrunn

Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau einer landwirtschaftlich genutzten Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 5080 Gemarkung Bischofsheim

Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer geschlossenen Maschinenhalle für Anhänger, Werkzeug und landwirtschaftliche Maschinen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3108/1 Gemarkung Bischofsheim

TOP 2

Information über erteilte Zustimmungen in Bauangelegenheiten

Folgender Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von örtlichen Bauvorschriften wurde bewilligt:

Antrag auf Errichtung einer Stützmauer mit 4 Stellplätzen, Osterburgstraße 11, Fl.Nr. 557, Gemarkung Haselbach

Für folgende Anträge nach Art. 6 BayDSchG wurde die Zustimmung erteilt:

Antrag auf Beschilderung des „Bischofsheimer Was(s)ErlebnisWeg’s“ in den Straßen Spitalgasse (Fl.Nr. 286/1), Färberzwinger (Fl.Nr. 299) und Mühlgasse (Fl.Nr. 248/1) Gemarkung Bischofsheim i.d.Rhön.

Antrag auf Dach- und Fassadensanierung mit Erneuerung Fenster der Scheune auf der Fl.Nr. 303 Gemarkung Bischofsheim i.d.Rhön.

TOP 3

Zuwendung "Klimaangepasstes Waldmanagement"

Mit Beschluss vom 24.07.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag „Klimaangepasstes Waldmanagement“ einzureichen. Der Antrag wurde nun bewilligt. Die Zuwendung muss jährlich beantragt werden. Laut Zuwendungsbescheid wird für den Zeitraum 01.08.2023 bis 31.07.2043 eine Zuwendung von insgesamt 1.391.218 € in Aussicht gestellt.

Folgende Bedingungen/Auflagen können dem Bescheid entnommen werden:

1.

Die Fläche, die für die natürliche Waldentwicklung ausgewiesen werden muss, beträgt 69,33 ha.

2.

Die Zertifizierung muss innerhalb von 12 Monaten vorgelegt werden.

3.

Die Bindefrist beträgt 10 Jahre, für den Nutzungsverzicht auf 69,33 ha beträgt die Bindefrist 20 Jahre.

4.

Stehen vor Ablauf der Bindefristen keine Haushaltsmittel für Zuwendungen mehr zur Verfügung, entfallen die Verpflichtungen zur Bewirtschaftung nach Ablauf des Jahres, für das letztmalig eine Zuwendung bewilligt wurde.

Der Stadtrat nahm Kenntnis vom Zuwendungsbescheid und beauftragte den Ersten Bürgermeister den Empfang zu bestätigen und alle notwendigen Erklärungen abzugeben.