TOP 1 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung |
Der Stadtrat hat den Auftrag für baubegleitende Maßnahmen im Zuge des geförderten Ausbauvorhabens nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 i.H.v. 49.980,00 € an das Unternehmen Dr. Först Consult“ aus Würzburg erteilt.
TOP 2 | Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Gerätehalle zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung mit angrenzendem Abstellraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 4153/2, Gemarkung Frankenheim |
Der Stadtrat hat das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau einer Gerätehalle zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung mit angrenzendem Abstellraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 4153/2 Gemarkung Frankenheim erteilt.
TOP 3 | Information über erteilte Zustimmungen in Bauangelegenheiten |
Der Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von örtlichen Bauvorschriften für den Neubau eines Gartenhauses auf dem Anwesen Bauersbergstraße 54 wurde bewilligt.
Folgende verfahrensfreie Nutzungsänderungen nach Art. 57 Abs. 4 Nr. 1 BayBO wurden angezeigt:
TOP 4 | Bewilligung von Fördermitteln nach dem Kommunalen Förderprogramm zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet "Altstadt" für das Anwesen Büttnergasse 3. |
Die neuen Eigentümer des Anwesens Büttnergasse 3 beabsichtigen das auf dem Grundstück befindliche Wohnhaus zu sanieren. Die geplanten Maßnahmen wurden im Vorfeld mit Stadtplaner Jürgen Bergmann und Energieberater Michael Kirchner besprochen und abgestimmt. Der Stadtrat stellte fest, dass die Fördervoraussetzungen für das Anwesen Büttnergasse 3 vorliegen und bewilligte eine Förderung aus dem Kommunalen Förderprogramm zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet „Altstadt“ in Höhe von 36.920,00 €.
TOP 5 | Grundsatzbeschluss kommunale Wärmeplanung |
Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Damit wurden die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen.
Kommunale Wärmeplanung ist die Erstellung eines Planes, wie die Wärmeversorgung in einer Stadt oder einer Gemeinde klimaneutral in der Zukunft ausgestaltet werden kann. Hierbei geht es insbesondere um die langfristige Umstellung dezentraler fossiler Heizsysteme auf umwelt- und klimafreundlichere Wärmeversorgung.
Aufgabe der Wärmeplanung ist es, eine größere Klarheit darüber herbeizuführen, welche Form von Wärmebereitstellung in welchen Gebieten einer Kommune möglich sind, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 erreichen zu können.
Gemäß WPG müssen alle Gemeinden im vereinfachten Verfahren ihren Wärmeplan bis spätestens 30. Juni 2028 erstellen.
Der Kostenausgleich für die Wärmeplanung wurde zwischen dem bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Gemeindetag im Konnexitätsverfahren ausgehandelt. Die Auszahlung orientiert sich an der Einwohnerzahl und legt für die Stadt Bischofsheim i.d.Rhön eine Höhe von 41.000,00 Euro fest.
Die Erstellung der Wärmeplanung soll mit Hilfe eines fachkundigen Planungsbüros erfolgen.
Der Stadtrat beschloss, für das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön eine Wärmeplanung im vereinfachten Verfahren durchzuführen.
Für dezentrale Teilgebiete erfolgt die Planung im verkürzten Verfahren.
Die Wärmeplanung wird mit fachlicher Unterstützung eines externen Planungsbüros erfolgen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, einen Planer zu beauftragen.