| TOP 1 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung |
Der Stadtrat hat den Auftrag für die Küchenzeilen in den Gruppenräumen des Kindergarten Oberweißenbrunn i.H.v. 8.776,26 € brutto an die Firma Weigand GmbH aus Großeibstadt erteilt.
| TOP 2 und 3 | Bauangelegenheiten |
Für den Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses in Modulbauweise mit Carport auf dem Grundstück Osterburgstraße 25, Fl.Nr. 645/3 Gemarkung Haselbach wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
| TOP 4 | Ausbau der Breitbandversorgung nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 – Information über das Ergebnis der Markterkundung und Festlegung des vorläufigen Ausbaugebietes |
Am 03.04.2023 wurde die neue Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 veröffentlicht.
Der Bund gewährt für Ausbaumaßnahmen nach der genannten Richtlinie einen Fördersatz i.H.v. 50 %. Dieser wird über die Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 um 40 % auf 90 % aufgestockt.
Gemäß dem vorläufigen Ergebnis der Markterkundung gelten im Gebiet der Stadt Bischofsheim i. d. Rhön insgesamt 389 Adressen als förderfähig.
Die Stadtratsmitglieder waren sich einig, dass Hallen und Stallgebäude nicht angeschlossen werden sollen. Bei allen Wohnbebauungsgrundstücken und gastronomischen Betrieben wird ein Bedarf gesehen.
Der Stadtrat der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön hat beschlossen, dass insgesamt 241 der 389 förderfähigen Adressen nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes mit einem Point-to-Point-Gigabit-Netz ausgebaut werden sollen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Förderantrag beim Projektträger einzureichen.
| TOP 5 | Verschiedenes |
Der zweite Bürgermeister informierte über die Festlegung der Flächen, die im Rahmen des Klimaangepassten Waldmanagements stillgelegt werden. Die Flächen sind über ein größeres Gebiet verteilt und es handelt sich um a.r.B. Flächen (Flächen mit unregelmäßiger Bewirtschaftung). Bezüglich der Auszeichnung von 8.850 Habitatbäumen wurde bereits Kontakt mit einem Dienstleister aufgenommen.