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Bischofsheimer Bote
Ausgabe 20/2025
Nachrichten aus dem Rathaus
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Nachrichten aus dem Rathaus

Aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 22.09.2025

TOP 1

Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Der Stadtrat hat folgende Aufträge erteilt:

Erweiterung Feuerwehrhaus Wegfurt - Fenster und Türelemente: Firma Schreinerei Dieter Stumpf aus Gersfeld; 23.127,65 € brutto

Errichtung eines Grünabfallplatzes - Betonboxenbausteine: BayWa AG Baustoffe; 24.932,88 € brutto

Errichtung eines Grünabfallplatzes - Erd- und Rohbauarbeiten: Firma Jobst Bau GmbH & Co. KG aus Grabfeld; 81.353,41 brutto

TOP 2

Bauangelegenheiten

Für folgende Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt:

Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Rundbogenhallen zur vorübergehenden Unterbringung von Schafen auf dem Grundstück Fl.Nr. 5515 Gemarkung Bischofsheim i.d.Rhön

Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Boxenlaufstalles mit Laufhof und Güllegrube auf dem Grundstück Fl.Nr. 3766 Gemarkung Oberweißenbrunn

Antrag auf Baugenehmigung zur Wohnhauserweiterung durch Umbau Nebengebäude, sowie Anbau von Unterstellhallen auf dem Anwesen Obere Au 8

TOP 4

Information über erteilte Zustimmungen in Bauangelegenheiten

Für folgende Anträge nach Art. 6 BayDSchG wurde die Zustimmung erteilt:

Antrag auf Voruntersuchung eines Denkmals auf dem Anwesen Mühlackerstraße 28

Antrag auf Fassadensanierung des Nebengebäudes auf dem Anwesen Fl.Nr. 247/1

Gemarkung Bischofsheim i.d.Rhön

TOP 5

Bewilligung von Fördermitteln nach dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön für Investitionen zur Revitalisierung der Ortskerne für das Anwesen Haselbachstraße 31.

Der Eigentümer des Anwesens Haselbachstraße 31 beabsichtigt das vorhandene Bestandsgebäude zu sanieren und teilweise zu eigenen Wohnzwecken zu erweitern. Die Fördervoraussetzungen sind, bis auf den Leerstand des Gebäudes von mindestens zwölf Monaten, erfüllt. Der Stadtrat stellte fest, dass die Fördervoraussetzungen mit Ausnahme des

Mindestleerstandes für das Anwesen Haselbachstraße 31 vorliegen, erteilte eine Abweichung vom Mindestleerstand von zwölf Monaten und bewilligte eine Förderung aus dem Kommunalen Förderprogramm zur Revitalisierung der Ortskerne in Höhe von 36.000,00 €.

TOP 6

Berufung eines Wahlleiters sowie eines stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahl 2026 gem. Art. 5 Abs. 1 GLKrWG

Für die Kommunalwahl 2026 müssen ein Wahlleiter und dessen Stellvertreter bestellt werden. Zum Wahlleiter wurde der Erste Bürgermeister Georg Seiffert und zum stellvertretenden Wahlleiter der Geschäftsleiter Daniel Manger bestellt.

TOP 7

Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Spielscheune in der Pantoffelgasse

Im Rahmen der Städtebauförderung wurde die Umnutzung der leerstehenden Scheune in der Pantoffelgasse zu einer Spielscheune in der Bedarfsermittlung für das Jahr 2025 aufgenommen.

Ziel des Projekts ist die Schaffung eines attraktiven, witterungsgeschützten Freizeit- und Bewegungsraumes, der sowohl Kindern als auch Familien offensteht und gleichzeitig das soziale Miteinander im Quartier stärkt. Die Spielscheune soll nicht nur als Ergänzung zum Freiraumangebot dienen, sondern vor allem auch in den Herbst- und Wintermonaten einen dringend benötigten Aufenthaltsort bieten.

Die Scheune ist stark baufällig so dass eine Instandsetzung unverhältnismäßig wäre. Aus diesem Grund soll der Bestand zurückgebaut werden und durch einen Ersatzneubau in gleicher Art und Weise die Baulücke wieder geschlossen werden.

Die erste Ebene dient als Hauptspielbereich (z. B. für Kletterwände, Rutsche), die zweite Ebene (über eine Seilbrücke zum balancieren zugänglich) bietet zusätzlichen Raum für Spielgeräte oder Ruhezonen. Die Zwischendecke wird als Holzbalkendecke mit sichtbaren Balken ausgeführt, um die Scheunenoptik zu bewahren.

Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich ca. 661.500 € brutto. Der Stadtrat stimmte der vorgelegten Planung zu und beauftragte die Verwaltung, einen Förderantrag einzureichen.

Inwieweit alle Kosten als förderfähig anerkannt werden, bleibt abzuwarten. Es wird eine Förderung i.H.v. 90 % beantragt.

TOP 8

Grundsatzbeschluss zur Neugestaltung des Koppelhofs im Gerberzwinger

Im Rahmen der Städtebauförderung wurde die Neuordnung und Gestaltung Koppelhof im Gerberzwinger in der Bedarfsermittlung für das Jahr 2025 aufgenommen.

Die Freifläche soll so gestaltet werden, dass eine hohe Aufenthaltsqualität entsteht.

Durch eine klare Struktur gliedert die Gestaltung den Koppelhof und somit die Verkehrs- bzw. Parksituation.

Mittig soll eine Aufenthaltsfläche platziert werden. Leicht erhöht und mit sanften Kanten grenzt sich der Sitzplatz mit Baumpflanzung und Wasserspiel von der Hoffläche ab. Die Insel prägt mit einer Großbaumpflanzung als Hauptmerkmal die räumliche Gestaltung des Koppelhofs.

Der bestehende Schotterbelag der Freifläche wird aufgebrochen und passend zum Gerberzwinger mit Granitsteinpflaster befestigt, um eine Einheit des Stadtviertels herzustellen.

Eine robuste Tisch-Bank-Kombination auf der Insel bildet den sozialen Treffpunkt des Viertels. Spielerisch trägt das plätschernde Wasserspiel in der Aufenthaltsfläche zur ästhetischen und ökologischen Aufwertung des Koppelhof bei.

Das anfallende Regenwasser wird über offene Pflasterrinnen, Abläufe und Regenrinnen gesammelt. Der Straßenablauf, mittig im Koppelhof, und eine Regenrinne leiten das Oberflächenwasser über Filtersysteme in die Baumrigole unterhalb der erhöhten Aufenthaltsinsel.

Entlang der baulichen Ränder werden teilweise Pflanzflächen angegliedert. Im Bereich der Zufahrt zum Koppelhof wird, in Richtung der freistehenden Garage, ein weiterer Baum in einer Pflanzfläche seinen Standort finden. Die Stauden- und Gräserpflanzungen an den Rändern lockern gemeinsam mit den Baumpflanzungen den befestigten Raum auf.

Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich ca. 255.500 € brutto. Der Stadtrat stimmte der vorgelegten Planung zu und beauftragte die Verwaltung, einen Förderantrag einzureichen.

Inwieweit alle Kosten als förderfähig anerkannt werden, bleibt abzuwarten. Es wird eine Förderung i.H.v. 90 % beantragt.

TOP 9

Änderung der Gebührenordnung für das städtische Hallenbad

Das städtische Hallenbad in Haselbach stellt im Winterhalbjahr ein besonderes Angebot dar.

Die letzte Gebührenanpassung erfolgte zum 01.01.2006. Seitdem sind die Betriebskosten (Energiepreise, Personalkosten, Unterhaltskosten usw.) stark gestiegen.

Deshalb wurde zur neuen Hallenbadsaison am 30.09.2025 die Eintrittsgebühren angepasst.

Die Gebührenordnung ist im amtlichen Teil dieser Ausgbe des Bischofsheimer Boten abgedruckt und auf der Homepage veröffentlicht (Rathaus & Politik -> Ortsrecht)