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Bischofsheimer Bote
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Ausführungsanordnung

Flurneuordnung Schönau a.d.Brend 3
Gemeinde Schönau a.d.Brend, Landkreis Rhön-Grabfeld

I.

Ausführungsanordnung

Im Verfahren Schönau a.d.Brend 3 wird die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 25.11.2025 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.

Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, mit der Folge, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben.

Gründe

Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben.

Der Flurbereinigungsplan ist unanfechtbar. Seine Ausführung konnte daher angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz -FlurbG-).

Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung wird angeordnet, da mit aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Flurbereinigungsplanes den Beteiligten auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs keine erheblichen Nachteile erwachsen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten

Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Straße 40, 97082 Würzburg

(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Diese Anordnung sowie die Bestandskarte, die den Stand der Flurkarte bei Eintritt des neuen Rechtszustandes darstellt, können innerhalb von vier Monaten ab dem 15.10.2025 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)

Würzburg, 11.09.2025

gez. Manfred Stadler
Leitender Baudirektor