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Bischofsheimer Bote
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Gebührenordnung

für das städtische Hallenbad im Stadtteil Haselbach

Für die Benutzung des städtischen Hallenbades im Stadtteil Haselbach erhebt die Stadt Bischofsheim i.d.Rhön folgende Gebühren:

Einmaliger Eintritt

Erwachsene1

5,00 €

Kinder ab 6 – 16 Jahre, sonstige Ermäßigung2

2,00 €

Kinder unter 6 Jahre (nur mit erwachsener Begleitperson)

frei

Familienkarte (nur in Begleitung eigener Kinder)1,3

8,00 €

Sauna/Hallenbad – Erwachsene1

10,00 €

Sauna/Hallenbad – Kinder ab 6 – 16 Jahre4, sonstige Ermäßigung2

4,00 €

Dauer-/Ermäßigungskarten

Saisonkarte5 Hallenbad – Erwachsene1

125,00 €

Saisonkarte5 Hallenbad - Kinder 6 -16 Jahre, sonstige Ermäßigung2

50,00 €

Saisonkarte5 Hallenbad – Familien1, 3

150,00 €

Saisonkarte5 Sauna/Hallenbad – Erwachsene1

200,00 €

Saisonkarte5 Sauna/Hallenbad – Kinder ab 6 – 16 Jahre4, sonstige Ermäßigung2

80,00 €

1:

inkl. Kurbeitrag 1,00 Euro p.Person/Tag

(Kurbeitrag entfällt bei Personen, die mit Haupt- oder Nebenwohnung im Gebiet der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön gemeldet

sind oder bei Vorlage eines Gästepasses)

2Ermäßigung:

Schüler, Studenten und Schwerbehinderte ab GdB 50 (eingetragene Begleitpersonen gebührenfrei) gegen Vorlage eines gültigen Ausweises.

3Familie:

Ehepaare/Alleinerziehende mit/ohne Partner in einer Lebensgemeinschaft und deren Kinder unter 16 Jahren.

4:

Nur in Begleitung Erwachsener

5:

Die Karte ist im Winterhalbjahr (Oktober bis April) gültig

Diese Gebührenordnung tritt am 30. September 2025 in Kraft. Die bisherigen Gebührenregelungen treten gleichzeitig außer Kraft.