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Bischofsheimer Bote
Ausgabe 21/2023
Nachrichten aus dem Rathaus
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Aus der Stadtratssitzung

Aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 10.10.2023

TOP 1

Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Der Stadtrat hat den Nachtragsauftrag für die Elektroinstallation des Kindergarten Oberweißenbrunn i.H.v. 9.655,10 € brutto an die Firma Überlandwerk Rhön GmbH aus Mellrichstadt erteilt.

Für die Forstwege wurden folgende Aufträge erteilt:

  • Wegesanierung, Fa. Glücker aus Burkardroth zum Preis von ca. 94.800 € netto
  • Wegepflege/Grabenpflege, Christian Mai aus Bischofsheim zum Preis von ca. 9.380 € netto.

TOP 2

Information über erteilte Zustimmungen in Bauangelegenheiten

Für folgende Anträge nach Art. 6 BayDSchG wurde die Zustimmung erteilt:

  • Antrag auf Anstrich der Fenster, Erneuerung der Fensterläden und der Schindel an der Fassade der Hauswirtschaftsschule auf dem Anwesen Kreuzbergstraße 10
  • Antrag auf Erneuerung der Fenster und Haustüre des Anwesens Färberzwinger 1

TOP 3

Förderung von Kleinprojekten innerhalb der Kreuzbergallianz im Rahmen des Regionalbudgets

Auch im Jahr 2024 wird vom ALE wieder ein Regionalbudget gefördert, um eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung zu unterstützen und die regionale Identität zu stärken. Die Kreuzbergallianz beteiligt sich am Regionalbudget. Die Abwicklung übernimmt wieder die Gemeinde Sandberg. Der Stadtrat erklärt sein Einverständnis. Der genaue Verfahrensablauf sowie die Vordrucke werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.

TOP 4

Jahresantrag 2024 zu den Städtebauförderungsprogrammen

Für die verschiedenen Programmbereiche der Städtebauförderung müssen auch für das Jahr 2024 wieder getrennte Bedarfsmitteilungen erstellt werden. In die Bedarfsmeldung dürfen nur Projekte aufgenommen werden, für die konkrete, aussagekräftige Entwurfskonzepte sowie entsprechende Kostenschätzungen mit Terminplanung vorgelegt werden können, damit nicht Mittel für Maßnahmen gebunden werden, die dann tatsächlich nicht zur Ausführung kommen.

Andererseits können Projekte, die nicht in die Bedarfsmitteilung aufgenommen werden, auch nicht bezuschusst werden.

Der Bewilligungsbescheid für den Stadtmauerumweg liegt vor, die Maßnahme wurde begonnen. Im Rahmen der Mauersanierung sollte der Bewuchs auf der Mauerkrone entfernt werden. Dabei wurde festgestellt, dass an einer Stelle der Baum hinter der Mauerscheibe bis zum Boden reicht und dort fest verwurzelt ist. Hier muss die Mauer abgetragen und nach Entfernen der Wurzel wieder aufgebaut werden.

Für die Freiflächengestaltung der Rhönhalle wurde ein Förderantrag eingereicht. Nachdem aufgrund des zwischenzeitlich vorliegenden Bodengutachtens der Bodenaustausch erweitert werden muss und höhere Entsorgungskosten anfallen und die Anzahl der Bäume erhöht wurde, wurde der Förderantrag noch einmal aktualisiert. Die förderfähigen Kosten betragen nun 2.197.630 €. Bisher wurden förderfähige Kosten in Höhe von 1.400.000 € bereitgestellt. Daher werden im Jahr 2024 noch weitere Mittel in Höhe von 798.000 € angemeldet.

Im letzten Jahr wurde die Neuordnung des Koppelhofes im Gerberzwinger für das Jahr 2023 angekündigt. Mit den vorbereitenden Arbeiten wurde nach Freigabe durch die Regierung begonnen. Das Wohnhaus Löwenstraße 11 wurde zurückgebaut und der Carport wurde versetzt. Bevor weitere Planungsschritte unternommen werden können, müssen allerdings die Grundstücksgeschäfte beurkundet werden.

In den nächsten Wochen soll auch mit der Planung einer Quartiers-Parkscheune in Verbindung mit einer Fahrradunterkunft zur Schließung des Scheunenriegels an der Stadtmauer begonnen werden. hierfür werden zunächst 1.200.000 € an förderfähigen Kosten angemeldet.

Der Stadtrat hat beschlossen, für 2024 folgende Projekte zu melden:

Neugestaltung Stadtmauerweg – weitere förderfähige Kosten in Höhe von 50.000 €

Neugestaltung Außenanlage Rhönhalle (Parkplatz, Errichtung Unterstellhalle/Pavillon, Zurücksetzen Friedhofsmauer und Anlage Kinderspielplatz) weitere förderfähige Kosten 798.000 € netto

Neuordnung und Gestaltung Koppelhof im Gerberzwinger – förderfähige Kosten geschätzt 500.000 €

Errichtung einer Quartiers-Parkscheune in Verbindung mit einer Fahrradunterkunft zur Schließung des Scheunenriegels an der Stadtmauer

Kommunales Förderprogramm 2024 bis 2026

Sanierungsberatung 2024 bis 2026