TOP 1 Stadtforst - Zwischenbericht der von Waldthausen'schen Forstverwaltung
Da es in den vergangenen Jahren bei der Umsetzung des Fortbetriebsplanes zu starken Abweichungen gekommen ist, hat der Stadtrat beschlossen, dass die Forstverwaltung künftig im Laufe des Jahres zwei Zwischenberichte in der Stadtratssitzung erstatten muss. Der erste Zwischenbericht wurde nun vorgetragen. Der Haushaltsansatz der Einnahmen ist zu 76,5 % erfüllt. Die Stadtratsmitglieder forderten, dass künftig bei den Einnahmen aus dem Holzverkauf differenzierte Angaben darüber gemacht werden, welche Erlöse aus den planmäßigen Hieben erzielt wurden und wieviel Einnahmen durch das Kalamitätsholz erwirtschaftet wurden. Der Kieferneinschlag wurde planmäßig durchgeführt. Bei der Fichte wurde der Planwert um 3.000 fm überschritten. Dies ist überwiegend durch den Einschlag von Kalamitätsholz bedingt. Im Bereich Buche und Esche steht noch die Jungdurchforstung an, die in den nächsten Tagen beginnt. Somit wird der Plan voraussichtlich erfüllt.
Die bisherigen Ausgaben entsprechen 65,88 % des Haushaltsansatzes. Dies liegt daran, dass noch nicht alle Dienstleistungen Dritter abgerechnet bzw. teilweise noch gar nicht beauftragt wurden.
Der Plan Wegebau wurde zu 76 % erfüllt. Die Aufträge wurden vergeben, die Arbeiten sind jedoch noch nicht vollständig ausgeführt. Laut Plan sollten ca. 9 km Wege gepflegt werden, d.h. Lichtraumprofil freischneiden, Gräben und Bankette räumen. Bisher wurden allerdings nur ca. 7 km beauftragt. Dies wurde vom Stadtrat bemängelt, der Plan soll wie beschlossen umgesetzt werden.
Die Kulturneupflanzung wurde zum Teil im Frühjahr ausgeführt. Im Oktober soll eine Herbstpflanzung ausgeschrieben werden. Nach derzeitigem Stand kann damit der Plan erfüllt werden.
TOP 2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
Der Stadtrat hat folgende Aufträge erteilt:
TOP 3 und 4 Bauangelegenheiten
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wurde für folgende Vorhaben erteilt:
TOP 5 Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet "Metzenbach"
Um auf den Grundstücken in einem Teilbereich eine generelle Wohnbebauung zu ermöglichen, hat der Stadtrat beschlossen, dass der Bebauungsplan geändert wird. Aktuell ist in dem betroffenen Bereich ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt. Um eine flexiblere Bebauung zu ermöglichen, soll als künftige Art der baulichen Nutzung ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt werden. Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Zulässig sind unter anderem Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Die im Bebauungsplanverfahren anfallenden Kosten trägt die Antragstellerin.
Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit gegeben, sich im Rathaus über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich zur Planung zu äußern. Auf die entsprechende Bekanntmachung im amtlichen Teil des Bischofsheimer Boten wird hingewiesen.