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Bischofsheimer Bote
Ausgabe 22/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Beantragung des Landespflegegeldes

Landespflegegeld für 2023 noch rechtzeitig sichern

Seit 2018 bekommen Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens einen Pflegegrad 2 nachweisen können, einmal jährlich pauschal 1.000 € ausbezahlt.

Für das laufende Pflegegeldjahr (01.10.2022-30.09.2023) kann der Erstantrag auf Landespflegegeld noch bis zum 31.12.2023 gestellt werden. Wer also im oben genannten Zeitraum (Pflegegeldjahr) einen Antrag auf Pflegeeinstufung gestellt hat, der mit mindestens Pflegegrad 2 bewilligt wurde, ist anspruchsberechtigt für das Landespflegegeld.

Antragsformulare und weitere Informationen gibt es unter anderem im Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld zu den unten genannten Öffnungszeiten, oder im Internet unter:

http://landespflegegeld.bayern.de

Bayerisches Landesamt für Pflege

– Landespflegegeld –

Postfach 1365,

92203 Amberg

Gerne steht der Pflegestützpunkt auch für alle anderen Fragen rund um das Thema Pflege zur Verfügung.

Der Pflegestützpunkt im Landratsamt in der Spörleinstraße 11 in Bad Neustadt hat Montag, Mittwoch und Freitag von 9:00-13:00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 13:00-17:00 Uhr geöffnet. Telefonisch sind die Pflegeberatende unter 09771/94-129 erreichbar, per eMail unter pflegestuetzpunkt@rhoen-grabfeld.de.