Top 1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
Der Stadtrat hat den Auftrag für die Auszeichnung von Habitatbäumen mittels Nummernplättchen und die Erfassung in einem Geoinformationssystem an Herrn Chris Bittorf aus Schmeheim i.H.v. 46.750 € netto erteilt.
Top 2 und 3 Bauangelegenheiten
Zum Antrag auf Nutzungsänderung der Wohnung im Erdgeschoss des Anwesens Gersfelder Straße 61 zur Ferienwohnung wurde die Zustimmung erteilt.
Top 4 Städtische Sportförderung - Anpassung der Verteilungskriterien
Die Stadt Bischofsheim gewährt den städtischen Sportvereinen jährlich eine Sportförderung. Dadurch soll den Vereinen Unterstützung in der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben einerseits im personellen Bereich (wie z. B. der Beschäftigung von Übungsleitern), andererseits im sachlichen Bereich der Bewirtschaftung notwendiger Räume und Flächen oder ihrer Ausstattung mit Sport- oder Pflegegeräten, gewährt werden. Diese Mittel werden analog der Berechnung der staatlichen Vereinspauschale nach Mitgliedereinheiten verteilt (Zahl der erwachsenen Vereinsmitglieder, Anzahl der Kinder und Jugendlichen, Anzahl der gültigen Übungsleiterlizenzen). Sportvereine, die keiner Dachorganisation (BLSV, BSSB, OSB oder BVS Bayern) angehören, sind von der staatlichen Sportförderung ausgeschlossen. Seit dem Jahr 2021 wird auch die Königlich privilegierte Schützengesellschaft Bischofsheim bei der städtischen Sportförderung berücksichtigt, da die über den Schützengau abgenommenen Übungsleiterscheine vergleichbar mit den staatlich anerkannten Übungsleiterscheinen sind.
Folgende Vereine werden bisher bei der städtischen Sportförderung berücksichtigt:
DJK Unterweißenbrunn, DJK-FC Wegfurt, RWV Haselbach, SV Frankenheim, TSV Bischofsheim, VfR Stadt Bischofsheim, WSV Oberweißenbrunn, Kgl.priv. Schützengesellschaft.
Um auch andere Sportvereine im Stadtgebiet finanziell unterstützen zu können, hat der Stadtrat beschlossen, ab dem Haushaltsjahr 2023 maximal 5% des Haushaltsansatzes der Sportförderung (das sind derzeit 1.500 €) für Vereine, die keiner Dachorganisation angehören, zu verwenden. Die Verteilung erfolgt auf Antrag anhand der nachgewiesenen Ausgaben.