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Bischofsheimer Bote
Ausgabe 24/2023
Nachrichten aus dem Rathaus
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Aus der Stadtratssitzung

Aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 14.11.2023

TOP 1

Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Der Stadtrat hat folgende Aufträge erteilt:

  • Nachtragsaufträge im Rahmen der Generalsanierung des Kindergartens Oberweißenbrunn für die Gewerke Elektroinstallation, Dachdeckerarbeiten, Holzfenster und Trockenbau Decke über insgesamt ca. 10.000 € brutto
  • Nachtrag für die Sanierung der Stadtmauer über 47.605,91 € brutto
  • Landschaftsbauarbeiten am Stadtmauerumgang, Strabag AG aus Ritschenhausen, 501.535,89 € brutto
  • Beschaffung eines Klein-LKWs, Fa. Mercedes Frey aus Schweinfurt, 23.205 € brutto

TOP 2

Bauangelegenheiten

Der Stadtrat hat die Abweichung von § 6 Abs. 1 der Gestaltungssatzung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage zur Eigenstromerzeugung für folgende Anwesen erteilt:

  • Schwedenstraße 4 (Fl.Nr. 157/0 Gemarkung Bischofsheim)
  • Färberzwinger 23 (Fl.Nr. 367/0 Gemarkung Bischofsheim)

TOP 3

Information über erteilte Zustimmungen in Bauangelegenheiten

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Informationen über erteilte Zustimmungen in Bauangelegenheiten vor.

TOP 4

Grundsatzbeschluss zur Quellnaturierung am Beilstein

Im Biosphärenreservat läuft seit 1996 ein Projekt zur Kartierung der Quellstandorte.

Im Rahmen der Kartierung werden auch das Pflanzenvorkommen und die Tierwelt erfasst. Im Gebiet von Bischofsheim wurde dabei unter anderem die Rhönquellschnecke festgestellt.

Infolge der Kartierung wurden verschiedene Maßnahmen zur Renaturierung von Quellen vorgeschlagen, die auf unterschiedliche Weise beeinträchtigt waren. Eine Vielzahl kleinerer Maßnahmen konnte bereits in Eigenleistung umgesetzt werden. Bei der Sinnwiesenquelle war eine größere Baumaßnahme notwendig, die im Jahr 2020 mit einem Kostenaufwand von ca. 7.800 € umgesetzt wurde. An den Kosten beteiligte sich die Teilnehmergemeinschaft Oberweißenbrunn mit 85 %.

Nun wurde vom LBV die Naturierung einer Quelle am Beilstein angeregt. Die voraussichtlichen Kosten betragen ca. 23.000 €. Beim Amt für ländliche Entwicklung kann eine Förderung beantragt werden. Der Fördersatz beträgt 75 % - 85 %.

Der Stadtrat hat entschieden, die Maßnahme in dieser Form nicht umzusetzen. Es soll eine kostengünstere Maßnahme mit einem geringeren Umfang geprüft werden.