Berücksichtigung von Großvieheinheiten
Die Stadt Bischofsheim i.d.Rhön weist darauf hin, dass für die Berücksichtigung der Großvieheinheiten bei der Verbrauchsgebührenabrechnung 2024 der Bescheid über die Tierseuchenbeiträge 2024 der Bayer. Tierseuchenkasse vorgelegt werden muss.
Die Nachweise sind bis spätestens 20. Dezember 2024 im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 25 bei Frau Wehner vorzulegen oder per Mail an paula.wehner@bischofsheim-rhoen.de zu senden.