Aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 25.11.2024
| TOP 1 und 2 | Bauangelegenheiten |
Das gemeindliche Einvernehmen wurde für folgende Bauvorhaben erteilt:
| TOP 3 | Festlegung der Pachtmodalitäten für die Gärten in den Wasserhöhen |
Die im Zuge der Neugestaltung des Stadtumgangs neu gebildeten Gartengrundstücke werden nicht verkauft, sondern langfristig verpachtet. In dem Pachtvertrag wird die kleingärtnerische Nutzung in Anlehnung an die Regelungen im Bundeskleingartengesetz festgeschrieben. Das bedeutet, dass der überwiegende Flächenanteil der Pachtfläche für den Anbau von Gartenerzeugnissen (Obst und Gemüse) zur Selbstversorgung, daneben aber auch zum Erhalt bzw. zur Förderung der Biodiversität für den Anbau von Stauden, Blumen und bienenfreundlichen Ziergehölzen verwendet werden soll.
Die Gärten sind mit Gartengeräteschränken ausgestattet. Diese werden mitverpachtet.
Der Stadtrat hat folgende Pachtmodalitäten beschlossen:
Die Verteilung der Gärten unter den Interessenten erfolgt in den nächsten Wochen. Es können noch einige wenige Pachtinteressenten berücksichtigt werden. Interessenten können sich daher noch zeitnah bewerben.
| TOP 4 | Verschiedenes |
Bürgermeister Seiffert berichtete über die Durchführung der Stadtmeisterschaft im Luftgewehrschießen. Die Ergebnisse können online auf der Homepage der Stadt Bischofheim i.d.Rhön eingesehen werden.