| TOP 1 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung |
Der Stadtrat hat die Aufträge zur Installation von Photovoltaikanlagen für die Kinderkrippe in Bischofsheim i.H.v. 24.861,79 € und für die Grundschule in Unterweißenbrunn i.H.v. 18.738,93 € an die Überlandwerk Rhön GmbH aus Mellrichstadt erteilt.
| TOP 2 und 3 | Bauangelegenheiten |
Für folgende Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt:
Rückbau des bestehenden Dachgeschosses, Neuerrichtung eines Dachstuhles, einer unterkellerten Eingangstreppe mit Überdachung sowie einer Terrassenauffüllung und Abgrabung (Lichtgraben) und Grundstückseinzäunung, Kissinger Straße 52
Anbau eines Abstellraums an das vorhandene Wohnhaus, Fußleite 1
Zur Errichtung einer beidseitig bewirtschaftbaren Großflächen-Werbeanlage in der Bahnhofstr. 14 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Zur Erneuerung des Mühlrads auf dem Anwesen Haselbachstraße 28 wurde die Zustimmung zum Antrag nach Art. 6 BayDSchG erteilt.
| TOP 4 | Trägervereinbarung Kinderkrippe - Antrag auf Anpassung des Anstellungsschlüssels |
Die Stadt hat mit dem St. Lioba-Verein Bischofsheim als Träger der Kinderkrippe eine Vereinbarung über den Betrieb der Kinderkrippe. In der Vereinbarung ist unter anderem geregelt, dass die Stadt neben dem gesetzlichen Förderanspruch nach dem BayKiBiG zusätzlich den ungedeckten Betriebsaufwand als ergänzenden Zuschuss gewährt. Diese Defizitübernahme ist allerdings an verschiedene Bedingungen geknüpft.
So muss der Anstellungsschlüssel im Jahresmittel bei 1: 9,0 liegen. Nach § 17 AVBayKiBiG ist zur Absicherung des Einsatzes ausreichenden pädagogischen Personals für je 11,0 Buchungszeitstunden der angemeldeten Kinder jeweils mindestens eine Arbeitsstunde des pädagogischen Personals anzusetzen, dies bedeutet einen Anstellungsschlüssel von 1:11,0. Der staatliche Zuschuss wird nur gezahlt, wenn dieser Mindestanstellungsschlüssel eingehalten wird.
Der Trägerverein hat die Anpassung des (Höchst-)Anstellungsschlüssels von 1:9 auf 1:8 beantragt. Dies wird damit begründet, dass Personal leichter zu finden bzw. zu halten ist, wenn die Wochenstundenzahl im Arbeitsvertrag aufgestockt wird. Im Hinblick auf die allgemeine Lage am Fachkräftemarkt ist dies nachvollziehbar. Die Folge ist allerdings die Erhöhung des Defizits, das von der Stadt übernommen wird.
Aus Sicht der Verwaltung kann der beantragten Änderung daher nur zugestimmt werden, wenn gleichzeitig alle möglichen Schritte unternommen werden, um das Defizit zu minimieren. Nach der Vereinbarung hat die Stadt die Möglichkeit beim Erkennen eines Defizits auf eine Elternbeitragserhöhung hinzuwirken. Die Beitragssätze werden dann im Einvernehmen zwischen Träger und Stadt festgelegt. Nach der Vereinbarung bedarf auch der jährliche Haushaltsplan des Einvernehmens der Stadt.
Neben der Elternbeitragserhöhung würde auch eine Erhöhung der Buchungszeiten eine Reduzierung des Defizits bewirken. Durch die Einführung einer Mindestbuchungszeit in Verbindung mit der Festlegung von Kernzeiten kann Einfluss auf die Buchungszeiten genommen werden. Vorteilhaft wäre allerdings die freiwillige „Höherbuchung“ der Eltern, damit die Einrichtung wirtschaftlicher betrieben werden kann. Für die Kinderkrippe wurden neben der gesetzlich vorgeschriebenen Förderung seit Eröffnung im September 2018 folgende Defizitbeträge von der Stadt übernommen:
| Haushaltsjahr | Defizitausgleich in € | Hinweis |
| 2018 | 34.490,13 | |
| 2019 | 13.006,48 | |
| 2020 | 40.009,31 | |
| 2021 | 44.286,95 | |
| 2022 | 69.269,37 | Prognose vom Dezember 2022 - abzüglich Einnahmen Essensbeiträge Kindergarten (2021: 8.400 €) |
| 2023 | 76.792,97 | Prognose ohne Änderung Personalschlüssel |
| 88.862,62 | Prognose mit Änderung Personalschlüssel |
Die Stadtratsmitglieder haben vorgeschlagen, den Beitrag für die Buchungszeit 3 bis 4 Stunden überproportional zu erhöhen, um einen Anreiz zu schaffen, höhere Buchungszeiten in Anspruch zu nehmen. Außerdem soll geprüft werden, ob es Möglichkeiten gibt die Inanspruchnahme von Betreuungszeiten am Nachmittag („Platzsharing“) attraktiver zu machen.
Unter der Voraussetzung, dass alle Möglichkeiten zur Minimierung des Defizits (insbesondere die Erhöhung der Elternbeiträge) ausgeschöpft werden, stimmte der Stadtrat der beantragten Änderung der Trägervereinbarung zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit dem Träger verschiedene Vorschläge auszuarbeiten und umzusetzen.