| TOP 1 und 2 | Bauangelegenheiten |
Das gemeindliche Einvernehmen wurde für folgende Anträge erteilt:
| • | Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau einer offenen Lagerhalle auf dem Anwesen Schützenellerweg 7 |
| • | Änderungsantrag zu einem genehmigten Verfahren zum Wohnhausumbau mit Dachgeschoßausbau und Anbau Multifunktionsraum mit Brandschutzertüchtigung der Grenzwand auf dem Anwesen Gerberzwinger 16 |
Der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses in Modulbauweise mit Carport auf dem Anwesen Osterburgstraße 25 wurde zurückgenommen.
| TOP 3 | Annahme von Spenden im Jahr 2023 |
Gemäß der Handlungsempfehlung des Bayer. Innenministeriums vom 27.10.2008 zum Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wurden die Zuwendungen im Jahr 2023 unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Stadtrates entgegen genommen. Die Spenden sollen nur dann angenommen werden, wenn für einen objektiven, unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck entsteht, die Stadt ließe sich durch die Zuwendung bei der Aufgabenwahrnehmung beeinflussen. Der Stadtrat hat alle angebotenen Spenden angenommen.
| TOP 4 | Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes |
Die kalkulatorische Verzinsung hat ihre Begründung darin, dass das in den Anlagegütern gebundene Eigen- und Fremdkapital keiner anderen Verwendung zugeführt werden kann. Fremdkapitalzinsen und der entgangene Gewinn aus einer alternativen Anlagemöglichkeit werden als kalkulatorische Verzinsung angesetzt.
Der kalkulatorische Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals war bislang mit 2,75 % festgesetzt. In Anbetracht der in den vergangenen Jahrzehnten deutlich rückläufigen Entwicklung der Zinshöhe am Kapitalmarkt war eine Neukalkulation bzw. Überprüfung des kalkulatorischen Zinssatzes notwendig.
Der Stadtrat legte den kalulatorischen Zinssatz ab dem 01.01.2022 auf 2,50 % und ab dem 01.01.2023 auf 2,25 % fest.