Mancher hat bereits darüber nachgedacht, eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Hausdach zu installieren. Die Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2023 dürften sein Vorhaben beflügeln. Denn ab sofort könnte es sich zunehmend rechnen, selbst Strom zu produzieren. Was sich konkret ändert, lesen Sie hier.
• Umsatzsteuer bei Neukauf, Erweiterung und Austausch fällt weg
Wer sich ab dem 1. Januar 2023 eine PV-Anlage auf, an oder in der Nähe seines Eigenheims installieren lässt, zahlt auf die Lieferung, den Erwerb und die Installation keine Umsatzsteuer. Gleiches gilt für einen mitgelieferten Stromspeicher und alle weiteren Komponenten, die für den Betrieb der Anlage notwendig sind. Voraussetzung dafür ist, dass die maximale Leistung der Anlage höchstens 30 Kilowatt (kW) beträgt. Bislang konnten sich Hauseigentümer die beim Kauf gezahlte Mehrwertsteuer nur erstatten lassen, wenn sie auf ihre Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichtet haben.
• Erträge aus Stromeinspeisung bleiben steuerfrei
Wer seinen PV-Strom, oder zumindest Teile davon, künftig einspeist, muss die daraus resultierenden Einnahmen nicht versteuern. Die Steuerbefreiung gilt bei PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW. Das Datum der Inbetriebnahme ist für die Steuerbefreiung unerheblich. Sie gilt also auch für Bestandsanlagen. Und noch wichtiger: Die Steuerbefreiung wird sogar rückwirkend für alle PV-Einnahmen gewährt, die nach dem 31. Dezember 2021 erzielt worden sind. Aber Achtung: Trotz der Steuerbefreiung sind PV-Anlagenbetreiber, die Strom einspeisen, dazu verpflichtet, sich beim zuständigen Finanzamt anzumelden. Im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten sie weiter als Unternehmer.
• Höhere Vergütungssätze bei Einspeisung
Für alle Anlagen, die vom 30. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2024 in Betrieb genommen werden oder bereits genommen worden sind, gelten neue, höhere Vergütungssätze für den eingespeisten Solarstrom. Sie gelten für das Jahr der Inbetriebnahme sowie die 20 Folgejahre. Ebenfalls neu: Es gibt jetzt zwei unterschiedliche Tarife.
• Modell Eigenverbrauch
Wer sich dafür entscheidet, den erzeugten Solarstrom vorzugsweise selbst zu verbrauchen und nur den Überschuss ins öffentliche Netz einzuspeisen, kann laut ”Finanztest" bis zu 8,2 Cent je Kilowattstunde (kwh) erhalten.
Informationen zur Planung und Umsetzung erhalten Sie von Ihrem Elektro-Betrieb und bei den jeweiligen Netzbetreibern im Stadtgebiet, dem Überlandwerk Rhön oder dem Bayernwerk.
Vorhaben auf einem Denkmal oder im Ensemble-Bereich der Altstadt sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich! Sollten Sie eine PV-Anlage auf einem Denkmal oder im Ensemble-Bereich in Betracht ziehen, dann informieren Sie sich unbedingt bei Planungsbeginn vor der Installation bei der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön, Herrn Dirk Franzke.