Aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 11.02.2025
| TOP 1 | Neuerstellung des Forstwirtschaftsplanes (Forsteinrichtung) für den Stadtwald Bischofsheim i.d.Rhön |
Gemäß Art. 19 Abs. 2 BayWaldG muss die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes auf Forstwirtschaftspläne gestützt sein.
Die Forsteinrichtung besteht aus der Zustandsaufnahme (Ermittlung des Waldzustandes), einer Erfolgskontrolle (Überprüfung und Bewertung der bisherigen Bewirtschaftung) und der Planung (Festlegung von Zielen, Maßnahmen und Nutzungspotenzial mit der Kommune).
Diese Elemente werden im Forstwirtschaftsplan als verbindliche Vorgabe für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes zusammengefasst.
Die Laufzeit der Forstwirtschaftspläne beträgt regelmäßig 20 Jahre, mit einer Zwischenrevision nach 10 Jahren.
Für den Stadtwald wurde zuletzt im Jahr 1998 der Auftrag für einen solchen Plan erteilt, der dann im Jahr 2000 fertiggestellt wurde und seit 01.01.2001 Gültigkeit hat.
Im Jahr 2014 erfolgte die Zwischenrevision. In diesem Zuge wurde die Laufzeit bis zum 31.12.2024 verlängert.
Somit muss nun für den Stadtwald ein neuer Forstwirtschaftsplan erstellt werden. Die Forsteinrichtung im Körperschaftswald ist Staatsaufgabe und wird vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgewickelt. Die Kosten sind förderfähig, der Eigenanteil der Stadt beträgt 50 %.
Der Stadtrat stimmte der Erstellung des neuen Forstwirtschaftsplanes mit der vorgelegten zeitlichen Vorgehensweise und der anteiligen Kostenübernahme i.H.v. 50 % zu.
| TOP 2 | Jahresbetriebsplan 2025 für den Stadtwald |
Im Forstbetriebsplan 2024 war ein Minus i.H.v. 75.514 € vorgesehen. Tatsächlich wurde das Jahr 2024 mit einem Plus in Höhe von 128.881 € abgeschlossen. Diese Abweichung resultiert im Wesentlichen aus Mehreinnahmen bei den Einnahmen aus dem Bayer. Waldförderprogramm zur Bekämpfung der rindenbrütenden Insekten (ca. 49.500 €) und
Minderausgaben
Im Jahr 2025 ist der Holzverkauf mit rund 500.000 € wieder die größte Einnahmeposition. Außerdem werden 130.703 € aus dem Programm Klimaangepasstes Waldmanagement erwartet. Für Zuwendungen zur Kulturförderung, den Gemeinwohlausgleich, sowie der Borkenkäferbekämpfung werden Einnahmen von 110.740 € erwartet. Insgesamt werden 959.550 € an Einnahmen veranschlagt.
Bei den Ausgaben schlagen vor allem der Wegeunterhalt, die Kulturneupflanzung sowie die Dienstleistungen durch Dritte (Betriebsausführung, Harvestereinsatz, Rückekosten) zu Buche. Bei den Dienstleistungen durch Dritte ist der motormanuelle Einschlag mit 70.000 € und die Verkehrssicherung mit 68.000 € enthalten. Für den Wegebau/-unterhalt sind 160.628 € vorgesehen. Die Gesamtausgaben im Verwaltungshaushalt betrgen 869.589 €.
Insgesamt wird mit einem Plus von 81.761 € gerechnet.
Das Ergebnis des Jahres 2024 sowie der Forstbetriebsplan 2025 wurden in der Sitzung von den Revierleitern Herr Walter und Herr Hahn erläutert.
Herr Walter berichtet, dass der Einschlag in 2024 mit 9.880 fm geplant war. Hierin enthalten waren 1.600 fm Kalamitätsholz. Tatsächlich eingeschlagen wurden 10.004 fm inkl. 3.193 fm Kalamitätsholz. Das bedeutet, dass der geplante Einschlag ohne Kalamitätsholz um rund 1.500 fm unterschritten wurde. Begründet wurde dies damit, dass die Selbstwerbung aufgrund der Wetterverhältnisse unterbrochen wurde um Schäden an den Rückgegassen zu vermeiden. Es müssen planmäßig noch ca. 1.300 fm Buche eingeschlagen werden.
Zu den Kulturen teilt Herr Hahn mit, dass die Frühjahrspflanzung 2024 umgesetzt wurde. Die Douglasien sind gänzlich ausgefallen. Die Pflanzfirma wird dies jedoch im Zuge der Anwuchs-Garantie nachbessern.
Die Herbst-/Winterpflanzung 2024 wurde aufgrund von Lieferschwierigkeiten und der Wetter-/Bodenverhältnisse noch nicht durchgeführt.
In 2024 wurden 15.330 lfm Wege bearbeitet, wovon 5.060 lfm saniert wurden und auf 10.270 lfm Grabenpflege durchgeführt wurde und das Lichtraumprofil freigeschnitten wurde.
Für 2025 ist ein Einschlag von 12.179 fm geplant. Dieser soll zum größten Teil wieder in Selbstwerbung erfolgen.
Es ist geplant, 13.425 Pflanzen zu setzen. Darüber hinaus soll auf 1,4 ha Naturverjüngung durch Bodenverwundung stattfinden.
Der Klosterweg soll auf einer Länge von 4.100 lfm saniert werden. Darüber hinaus soll eine Wegepflege auf den Wegen „Neue Straße“ und „Hangweg“ erfolgen.
Der Jahresbetriebsplan 2025 wurde genehmigt und wird in den Haushaltsplan der Stadt eingearbeitet.
| TOP 3 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung |
Der Stadtrat hat den Auftrag für die Neu- und Ersatzbauten inkl. Kabelverlegung der Straßenbeleuchtung Oberweißenbrunn an die Bayernwerk Netz GmbH über 57.210,04 € brutto erteilt.
| TOP 4 + 5 | Bauangelegenheiten |
Für folgende Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt:
| • | Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Schleuderbetonmastes inkl. Fundament für Mieteraufbauten auf dem Grundstück Fl.Nr. 4326 der Gemarkung Bischofsheim |
| • | Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau an das bestehende Wohnhaus mit Dachterrasse und Überdachung auf dem Anwesen Sonnenhöhe 5 |
| TOP 6 | Antrag auf Bewilligung einer Förderung aus dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön für Investitionen zur Revitalisierung der Ortskerne für das Anwesen Birkenstraße 4 |
Der neue Eigentümer hat die Aufnahme des Anwesens Birkenstraße 4 in die Förderkulisse des Kommunalen Förderprogramms der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön für Investitionen zur Revitalisierung der Ortskerne und die daraus resultierende Förderung beantragt.
Ziel und Zweck des Kommunalen Förderprogramms ist die Sicherung und Stärkung der Gebäudenutzungen in den Ortskernen der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön mit Ortsteilen. Das Vorhaben liegt nicht in einem Ortskern, sondern im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans.
Das Anwesen Birkenstraße 4 wurde nicht in die Förderkulisse Bischofsheim zum Kommunalen Förderprogramm der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön für Investitionen zur Revitalisierung der Ortskerne aufgenommen.
| TOP 7 | Informationen zur Maßnahme „Förderung der Beratung von Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung bei Wohngebäuden“ und Beschlussfassung für eine unbefristete Verlängerung |
Bezugnehmend auf die Energiekrise haben sich die Mitgliedsgemeinden der Kreuzbergallianz im Jahr 2022 auf eine Beteiligung am Projekt „Förderung der Beratung von Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung bei Wohngebäuden“ geeinigt.
Bei Energieeinsparungen im privaten Bereich soll schnelle und unbürokratische Hilfe geleistet werden. Als Maßnahmen sind die Wärmedämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen vorgesehen sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren sowie ein sommerlicher Wärmeschutz.
Die Mitgliedsgemeinden kommen für die Kosten des Energieeffizienz-Experten auf, dessen Beteiligung beim BAFA-Förderverfahren zwingend vorgeschrieben ist.
Die Maßnahme läuft seit 2022 sehr erfolgreich trägt wesentlich zu einer positiven Innenentwicklung jeder einzelnen Allianzgemeinde bei. Bislang wurden im Stadtgebiet 39 Einzelmaßnahmen gefördert. Das Projekt war bislang nur befristet. Der Stadtrat stimmte der Weiterführung der Förderung bis zum Auslaufen des staatlichen Förderprogramms zu. Sollten grundlegende Änderungen bzgl. der Abwicklung oder Finanzierung der Maßnahme seitens des BAFA eintreten oder die Stadt sich aus Gründen nicht mehr in der Lage sehen, die Maßnahme weiterhin zu tragen, so ist eine Beendigung der Förderung jederzeit möglich.
| TOP 8 + 9 | Verordnung über die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2025 |
Der Stadtrat stimmte den beiden Verordnungen für den Weiler Kreuzberg und die Innenstadt zu. Auf die amtlichen Bekanntmachungen der Verordnungen wird hingewiesen.
| TOP 10 | Bildung von Haushaltsresten 2024 |
Haushaltsreste sind nicht bewirtschaftete Haushaltsmittel auf der Einnahmen- und Ausgabenseite, die in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden können.
Die Verwaltung hat einen Vorschlag zur Bildung von Haushaltsresten bei bereits begonnen und konkret in Planung befindlichen Maßnahmen erarbeitet. Der Stadtrat stimmte der Bildung dieser Haushaltsreste zu.
| TOP 11 | Verschiedenes |
Erster Bürgermeister Seiffert berichtete, dass dem Antrag der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön auf Aufhebung der Kraftfahrstraße auf der B 279 zwischen den Einmündungen Unterweißenbrunn und Frankenheim zunächst für einen zeitlich befristeten Zeitraum stattgegeben wurde. Hierdurch sollen die Auswirkungen der Aufhebung der Kraftfahrstraße erprobt werden.