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Bischofsheimer Bote
Ausgabe 4/2025
Aktuelles
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Aktuelles

Wer hat in der Zeit von November 2023 und April 2024 ein Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken (Besitzstörung, Verbotene Eigenmacht) in Bischofsheim, Mühlgasse 2, erhalten und hat das noch nicht bei der Polizei oder der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön gemeldet?

Dann bitte jetzt noch bei der Polizeiinspektion Bad Neustadt a.d.Saale Tel. 09771 6060 melden.

Es ist unerheblich, ob Sie die Forderung damals bezahlt haben oder nicht.

Die Forderungsschreiben kamen von Falschparker.de, Verkehrsrechtsinkasso.de und CLAIM Rechtsanwalts GmbH.